Keine Erkrankungsfälle bekannt – eine Lüge?

Ein Abkochgebot wird ausgesprochen, gleichzeitig heißt es, es seien keine Erkrankungsfälle bekannt und von keiner konkreten Gefährdung auszugehen. Doch wie sollen mögliche Erkrankungen überhaupt erkannt und dem Trinkwasser zugeordnet werden, wenn weder typische Beschwerden noch der Hinweis genannt werden, den behandelnden Arzt ausdrücklich über die Trinkwasserverunreinigung zu informieren? Genau hier zeigt sich eine entscheidende Lücke in der Risikokommunikation.

Wo finde ich vertrauensüwrdige Quellen?

Die deutsche Trinkwasserverordnung ist komplex, doch wer behält den Überblick? Von amtlichen Grenzwerten des Umweltbundesamtes bis hin zu kritischen Analysen über versteckte Bleibelastungen – wir zeigen Ihnen, welche Webseiten die TrinkwV wirklich unter die Lupe nehmen. Erfahren Sie alles über Ihre Rechte als Verbraucher und die Pflichten für Hausbesitzer, damit die Qualität an Ihrem Hahn keine Glückssache bleibt.