Keine Erkrankungsfälle bekannt – eine Lüge?

Ein Abkochgebot wird ausgesprochen, gleichzeitig heißt es, es seien keine Erkrankungsfälle bekannt und von keiner konkreten Gefährdung auszugehen. Doch wie sollen mögliche Erkrankungen überhaupt erkannt und dem Trinkwasser zugeordnet werden, wenn weder typische Beschwerden noch der Hinweis genannt werden, den behandelnden Arzt ausdrücklich über die Trinkwasserverunreinigung zu informieren? Genau hier zeigt sich eine entscheidende Lücke in der Risikokommunikation.

Der ahnungslose Mieter

Mieter haben in der Regel keine Ahnung von der Legionellengefahr – und das wird ihnen zum Verhängnis. Vermieter sind zwar gesetzlich verpflichtet, alle drei Jahre zu prüfen und bei Überschreitungen zu informieren, doch die Praxis sieht anders aus: Aushänge bleiben ungesehen, Informationen sind unverständlich, und Kontrollen finden nicht statt. Wer nichts weiß, kann keine Miete mindern – und duscht womöglich tagelang in keimbelastetem Wasser. Dabei wäre es so einfach: Fragen stellen, Rechte kennen, handeln.