Da ich mittlerweile weiß, dass der Keim mit dem unaussprechlichen Namen Pseudonomas aeruginosa, zwar eine Nulltoleranzgrenze hat, aber dennoch nicht zu dem Standarduntersuchungsparameter gehört und auch keienr Meldepflicht unterliegt, bin ich beim Thema Rohrbruch und Bauarbeiten sensibler geworden. Daher habe ich
Sehr geehrte Damen und Herren,
zum aktuellen Abkochgebot in Döbeln-Ost (Enterokokken-Nachweis nach Rohrbruch/Provisorium, Unnaer Straße) Quelle habe ich eine kurze fachliche Nachfrage:
Wurde bei der Beprobung neben Enterokokken auch auf Pseudomonas aeruginosa getestet? Bauarbeiten an Trinkwasserleitungen gelten als bekannte Eintrittspforte für diesen Keim – ein vergleichbarer Fall in Cadolzburg (2025) stand ebenfalls im Zusammenhang mit einer Baustelle. Falls nicht getestet wurde, wäre ich dankbar zu erfahren, ob das noch nachgeholt wird.
Die Rückmeldung erfolgte am selben Tag:
Sehr geehrte Frau Schmitt,im Rahmen der Beprobung wurde der Parameter Pseudomonas aeruginosa getestet und erbrachte keinen Nachweis dieses Erregers.
Für weitere fachliche Fragen können Sie sich gern an den Versorger oder mich als zuständige Bearbeiterin wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Name unwichtig
Sachbearbeiterin Hygiene