Keine Erkrankungsfälle bekannt – eine Lüge?

Ein Abkochgebot wird ausgesprochen, gleichzeitig heißt es, es seien keine Erkrankungsfälle bekannt und von keiner konkreten Gefährdung auszugehen. Doch wie sollen mögliche Erkrankungen überhaupt erkannt und dem Trinkwasser zugeordnet werden, wenn weder typische Beschwerden noch der Hinweis genannt werden, den behandelnden Arzt ausdrücklich über die Trinkwasserverunreinigung zu informieren? Genau hier zeigt sich eine entscheidende Lücke in der Risikokommunikation.

Wasserversorger, Gesundheitsamt und Ärzte

Warum fragen Ärzte bei Magen-Darm-Patienten nicht gezielt nach der Wasserquelle, obwohl das Gesundheitsamt zeitgleich eine Kontamination im selben Gebiet kennt? Die Antwort liegt in zwei historisch getrennt gewachsenen Meldesystemen – und einem historischen Beispiel aus Milwaukee, das zeigt, wie teuer diese Trennung werden kann.