Ein erheblicher logischer Fehler in der Risikokommunikation


Wenn bei einer Trinkwasserwarnung die Behörde mitteilt, es seien „keine Erkrankungsfälle bekannt“, erklärt der Bevölkerung aber nicht, wie ein möglicher Erkrankungsfall überhaupt als solcher erkannt und dem Trinkwasserereignis zugeordnet werden könnte. Quelle Schon mal darüber nachgedacht, was dieser Satz eigentlich aussagt?

Ein Arzt meldet nicht automatisch jedes Erbrechen, jeden Durchfall, jedes Fieber oder jede unspezifische Magen-Darm-Erkrankung an das Gesundheitsamt. Nach § 6 IfSG ist eine akute infektiöse Gastroenteritis als Erkrankung beziehungsweise Verdachtsfall nur unter bestimmten Voraussetzungen meldepflichtig – etwa wenn eine Person im Lebensmittelbereich betroffen ist oder wenn zwei oder mehr gleichartige Erkrankungen auftreten und ein epidemischer Zusammenhang wahrscheinlich ist oder vermutet wird. (Gesetze im Internet)

Daneben gibt es nach § 7 IfSG die Labormeldepflicht für bestimmte nachgewiesene Erreger, darunter beispielsweise Campylobacter, Cryptosporidien, EHEC, Giardia und Noroviren. (Gesetze im Internet) Das bedeutet aber ebenfalls nicht, dass ein Arzt bei einem Patienten mit Durchfall automatisch erfährt: Dieser Mensch lebt gerade in Wolkshausen und hat möglicherweise kontaminiertes Trinkwasser getrunken.

Genau deshalb ist die Aussage

„Nach aktuellem Stand sind keine Erkrankungsfälle bekannt.“

für sich genommen wenig aussagekräftig.

Damit ein möglicher Zusammenhang überhaupt sichtbar werden kann, müsste beispielsweise Folgendes passieren: Ein Betroffener bekommt Beschwerden, geht zum Arzt, der Arzt hält eine infektiöse Ursache für möglich, gegebenenfalls wird eine Stuhlprobe veranlasst und ein relevanter Erreger nachgewiesen – und irgendwo in dieser Kette muss zusätzlich die Information auftauchen, dass der Patient während eines aktuellen Trinkwasserereignisses exponiert war.

Fehlt diese Information, können zwei Systeme nebeneinanderherlaufen:

Das Gesundheitsamt kennt die Trinkwasserverunreinigung. Der Hausarzt kennt die Beschwerden seines Patienten. Aber niemand verbindet beides.

Das ist gerade bei unspezifischen Magen-Darm-Beschwerden ein reales Problem. Durchfall, Übelkeit, Bauchschmerzen oder Erbrechen führen nicht automatisch zu einer mikrobiologischen Diagnostik und erst recht nicht automatisch zu einer Untersuchung des Trinkwassers als mögliche Infektionsquelle.

Hinzu kommt der besondere Charakter dieses Befundes: Enterokokken werden im Trinkwasser als Indikatororganismen untersucht. Das UBA erklärt, dass E. coli und Enterokokken gerade deshalb routinemäßig gesucht werden, weil sie typische Hinweise auf fäkale Verunreinigungen geben können. (Umweltbundesamt) Es muss also nicht einmal der nachgewiesene Enterokokkus sein, der bei einem Menschen eine Erkrankung verursacht. Mit einem fäkalen Eintrag können andere Krankheitserreger ins Wasser gelangt sein.

Damit wird die fehlende Gesundheitsinformation in der Warnung besonders relevant.

Eine wirklich brauchbare Warnung müsste meines Erachtens mindestens erklären:

„Wenn Sie seit dem möglichen Beginn der Verunreinigung Durchfall, Erbrechen, Bauchbeschwerden, Fieber oder andere auffällige Beschwerden entwickeln, wenden Sie sich insbesondere bei stärkeren oder anhaltenden Beschwerden an Ihre Ärztin oder Ihren Arzt und weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass Sie Trinkwasser aus dem vom Abkochgebot betroffenen Gebiet verwendet haben.“

Bei besonders gefährdeten Personen müsste zusätzlich erklärt werden, wann niedrigschwelliger ärztlicher Rat sinnvoll ist.

Und dann müsste noch ein zweiter Satz hinein:

„Der Hinweis auf die Trinkwasserverunreinigung ist wichtig, damit bei der Diagnostik und gegebenenfalls bei einer Meldung an das Gesundheitsamt ein möglicher Zusammenhang berücksichtigt werden kann.“

Erst dann bekommt der Satz „keine Erkrankungsfälle bekannt“ überhaupt einen nachvollziehbaren epidemiologischen Rahmen.

Das Entscheidende ist also nicht nur, dass Symptome fehlen. Es fehlt die gesamte Verbindung zwischen Warnung, Patient, Arzt und Gesundheitsamt.

Genau deshalb halte ich diese Kombination kommunikativ für besonders problematisch:

Keine Erkrankungsfälle bekannt. Keine konkrete Gefährdung. Vorsichtsmaßnahme.

Während gleichzeitig weder erklärt wird,

welche Erkrankungen überhaupt auftreten könnten, worauf Betroffene achten sollen, wann sie medizinische Hilfe suchen sollen noch dass sie ihrem Arzt von der Trinkwasserverunreinigung erzählen sollten.

Damit produziert man geradezu die Voraussetzung dafür, dass mögliche Einzelfälle nicht als trinkwasserassoziiert erkannt werden.

Und anschließend kann wiederum festgestellt werden:

„Uns sind keine Erkrankungsfälle bekannt.“

Die fehlende Meldekette ist selbst Teil des Informationsdefizits.

Schreibe einen Kommentar