Beispiel: Pseudonomas Warnung in einem Mainzer Stadtteil
An einzelnen Probenahmestellen in Mainz-Gonsenheim sind Auffälligkeiten im Trinkwasser festgestellt worden. Was das bedeutet und was nun zu beachten ist.
Mainz-Gonsenheim. Im Rahmen von regelmäßigen Qualitätskontrollen sind an einzelnen Probenahmestellen in Mainz-Gonsenheim Auffälligkeiten im Trinkwasser festgestellt worden. Das teilen die Mainzer Netze mit.
In Mainz-Gonsenheim sind bereits Maßnahmen eingeleitet
Die Untersuchungen haben gezeigt, dass ein in der Trinkwasserverordnung geregelter mikrobiologischer Parameter überschritten wurde. Dabei handelt es sich um einen natürlich vorkommenden Keim (Pseudomonas aeruginosa). In Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt wurden schon Schritte zur Sicherung und Optimierung der Wasserqualität in Gonsenheim eingeleitet.
Die betroffenen Gebiete sind: An der Wildbachbrücke (Hausnummern 1 – 23), Feilkirschshöhe (Hausnummern 2-8), Alfred-Nobel-Straße (Hausnummern 1-63), Sandmühlweg (Hausnummern 1-5A), Am Palmen (1-23), Finther Landstraße (Hausnummern 65-95), Max-Planck-Straße (Hausnummern 59-79), An den Fuchslöchern (Hausnummern 1-6) und Friedrichstraße (Hausnummern 41).
Aktuell keine Einschränkungen bei Trinkwassernutzung
Für die Bevölkerung besteht nach aktuellem Stand keine allgemeine Einschränkung bei der Nutzung des Trinkwassers. Das Wasser kann weiterhin wie gewohnt für den täglichen Gebrauch verwendet werden. Personen mit einem stark geschwächten Immunsystem können, sofern sie zusätzliche Vorsicht walten lassen möchten, Trinkwasser vor der Verwendung abkochen.
🔬 Was die Mainzer Netze nicht sagen
- Der Grenzwert liegt bei 0 KBE (Koloniebildende Einheiten) pro 250 ml. Jeder Fund ist eine Überschreitung.
- Warum passiert das jetzt? Pseudomonas aeruginosa gelangt meist durch Bauarbeiten oder zu wenig gespülte Leitungen ins System – etwa wenn in Ferienzeiten zu wenig Wasser verbraucht wird. Der Keim kommt in der Natur vor und besiedelt feuchte Oberflächen – und damit auch Wasserleitungen.
- Die Chlorung ist keine Dauerlösung – Pseudomonas aeruginosa versteckt sich im Biofilm und überlebt dort auch Chlor. Eine thermische Desinfektion (über 45 °C) wäre wirksamer.
Auf diesen Zeitungsartikel habe ich reagiert und folgende mail an das zuständige Gesundheitsamt geschrieben:
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Zusammenhang mit dem Nachweis von Pseudomonas aeruginosa im Trinkwasser in Mainz-Gonsenheim bitte ich um Auskunft dazu, wie die betroffene Bevölkerung informiert wurde.
Auf Ihrer Internetseite wurde am 11. August 2026 unter „Aktuelle Meldungen“ ein Beitrag mit der Überschrift „Hinweis zur Trinkwasserqualität – In manchen Proben Auffälligkeiten entdeckt“ veröffentlicht. Erst innerhalb des Beitrags wird mitgeteilt, dass Pseudomonas aeruginosa nachgewiesen wurde.
Vor diesem Hintergrund bitte ich um Beantwortung folgender Fragen:
- Auf welchem konkreten Weg wurden die unmittelbar betroffenen Haushalte über den Nachweis von Pseudomonas aeruginosa informiert?
- Erfolgte eine direkte Benachrichtigung der betroffenen Haushalte, beispielsweise per Brief, Handzettel, SMS oder auf anderem Wege, oder beschränkte sich die Information auf Ihre Internetseite, Presseinformationen und daraus resultierende Medienberichte?
- Falls keine direkte Benachrichtigung erfolgte: Wie wurde sichergestellt, dass auch Menschen erreicht werden, die Ihre Internetseite nicht regelmäßig besuchen oder Presseberichte nicht wahrnehmen?
- Wie wurde insbesondere berücksichtigt, dass ältere, pflegebedürftige oder gesundheitlich eingeschränkte Menschen sowie Personen ohne ausreichenden Internetzugang oder mit eingeschränkter Lese- oder Sprachkompetenz durch eine reine Online-Veröffentlichung möglicherweise nicht erreicht werden?
- Welche besonderen Maßnahmen wurden getroffen, um diejenigen Personen zu erreichen, für die der Nachweis von Pseudomonas aeruginosa gesundheitlich besonders relevant sein kann?
- Warum wurde der konkrete Nachweis von Pseudomonas aeruginosa in der Überschrift lediglich als „Auffälligkeiten“ bezeichnet?
- Welchen Informationszweck verfolgt die Formulierung, es handele sich um einen „natürlicherweise in der Umwelt vorkommenden Keim“? Wie wurde berücksichtigt, dass diese Formulierung bei Leserinnen und Lesern den Eindruck erwecken kann, der Befund sei deshalb weitgehend harmlos?
- Wie ist die Aussage „Es besteht keine Gesundheitsgefährdung“ beziehungsweise „das Trinkwasser kann weiterhin ohne Einschränkung genutzt werden“ mit dem gleichzeitigen Hinweis vereinbar, dass Personen mit stark geschwächtem Immunsystem das Wasser vorsorglich abkochen können?
- Warum wird diese Empfehlung lediglich für Personen formuliert, die „zusätzliche Vorsicht walten lassen möchten“? Welche konkrete Handlungsempfehlung sollen stark immungeschwächte Menschen aus dieser Formulierung ableiten?
- Wurde die veröffentlichte Verbraucherinformation einschließlich Überschrift, Risikobewertung und Abkochempfehlung mit dem zuständigen Gesundheitsamt abgestimmt oder von diesem fachlich freigegeben?
Ich bitte um eine möglichst konkrete Beantwortung der genannten Punkte.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Schmitt