Ein erheblicher logischer Fehler in der Risikokommunikation

Ein Abkochgebot wird ausgesprochen, gleichzeitig heißt es, es seien keine Erkrankungsfälle bekannt und von keiner konkreten Gefährdung auszugehen. Doch wie sollen mögliche Erkrankungen überhaupt erkannt und dem Trinkwasser zugeordnet werden, wenn weder typische Beschwerden noch der Hinweis genannt werden, den behandelnden Arzt ausdrücklich über die Trinkwasserverunreinigung zu informieren? Genau hier zeigt sich eine entscheidende Lücke in der Risikokommunikation.