Wenn ich es selbst nicht erlebt hätte, würde ich es nicht glauben. Konkret habe ich eine Schulbehörde auf das Baualter einer unter ihrer Trägerschaft stehenden Schule auf das Baujahr aufmerksam gemacht und eine Wasserprobe angeregt. Tatsächlich kam man meiner Bitte nach. Zu meiner Überraschung war das Gebäude ohne Bleibefund. Wie kann das sein? Die Antwort lag nicht in der falschen Laboranalyse. Sie lag in der Inkompetenz oder bewussten Täuschungsabsicht. Lese selbst:
Wie man bei einer offiziellen Trinkwasserprobe trickst – ein Lehrstück in fünf Akten
Es gibt eine Form der Einflussnahme auf amtliche Ergebnisse, die kaum strafbar ist, aber systematisch in die Irre führt: die Manipulation durch die Wahl von Ort und Zeitpunkt der Probenahme. Ein aktueller Fall aus dem Umfeld einer Schulbehörde zeigt, wie das funktioniert – und warum die Ergebnisse trotz einwandfreier Laboranalyse nichts beweisen.
Der Fall
Ein Schulgebäude aus dem Jahr 1905. Zur Sanierung zwischen 1995 und 2001 liegen keine Unterlagen vor. Bei einem Gebäude dieses Alters ist das Vorhandensein bleihaltiger Leitungsteile oder Armaturen nicht auszuschließen, es sei denn, sie wurden bei einer Sanierung ersetzt. Am 18. Juni 2026 wurden zwischen 11:10 und 11:20 Uhr im laufenden Schulbetrieb drei Proben entnommen: an der Trinkwasserhauseinführung im Keller des Hauptgebäudes, an einer Sensor-Armatur im Sanitätsraum und an einem Ausgussbecken im WC-Container. Aus diesen Ergebnissen schloss die Behörde, dass das Trinkwasser die Anforderungen der Trinkwasserverordnung erfülle.
Die Laboranalyse selbst ist nicht zu beanstanden. Die Frage ist eine andere: Beantworten Ort und Zeitpunkt der Probenahme die Frage, ob das Wasser an den Zapfstellen der Kinder den Grenzwert einhält?
Akt 1: Die falsche Stelle
Die Hauseinführung im Keller befindet sich in der Regel vor dem Wasserzähler und gehört zum Verantwortungsbereich des Wasserversorgers. Eine dort entnommene Probe spiegelt die Wasserqualität des Versorgers wider – nicht die der schulinternen Trinkwasserinstallation. Die Bleifreisetzung aus den Altbaurohrleitungen des Jahres 1905 erfolgt hauptsächlich in den Leitungsabschnitten nach dem Wasserzähler und an den Armaturen. Genau diese Bereiche wurden nicht beprobt.
Akt 2: Die falsche Zapfstelle
Die Sensor-Armatur im Sanitätsraum und das Ausgussbecken im WC-Container sind keine typischen Trinkwasserentnahmestellen für Kinder. Selbst wenn dort keine Grenzwertüberschreitung festgestellt wird, lässt sich daraus nicht schließen, dass die Bleikonzentration an den tatsächlichen Entnahmestellen – Wasserhähne in Klassenzimmern, Trinkbrunnen in Fluren, Wasserhähne in der Schulkantine – den Anforderungen entspricht. Das Umweltbundesamt empfiehlt ausdrücklich die Probenahme an repräsentativen, von Verbrauchern tatsächlich genutzten Entnahmestellen.
Akt 3: Der falsche Zeitpunkt
Die Probenahme erfolgte im laufenden Schulbetrieb zwischen 11:10 und 11:20 Uhr. Zu diesem Zeitpunkt war das Wasser in den Leitungen bereits mehrfach geflossen. Die gemessene Bleikonzentration könnte deutlich niedriger sein als die Konzentration, der Kinder am Morgen bei der ersten Wasserentnahme ausgesetzt sind. Die Bleikonzentration im Wasser hängt stark von der Stagnationszeit ab – das ist der Grund, warum das Umweltbundesamt die gestaffelte Stagnationsprobenahme (S0/S1/S2) empfiehlt, bei der vor der Entnahme eine ausreichende Stagnationszeit von in der Regel vier Stunden eingehalten wird.
Akt 4: Die fehlende Stagnationsprobe
Eine Stagnationsprobenahme liegt nicht vor. Ohne sie lässt sich nicht unterscheiden, ob eine mögliche Bleiquelle in der Armatur oder in den Rohrleitungen liegt. Ohne sie lässt sich auch nicht ermitteln, welche Belastung bei der ersten Wasserentnahme am Morgen tatsächlich auftritt. Die Ergebnisse der drei Proben sagen etwas über das Wasser zu einem bestimmten Zeitpunkt an drei bestimmten Stellen – aber nichts über die reale Belastungssituation der Kinder.
Akt 5: Die Schlussfolgerung
Aus drei nicht repräsentativen Proben an nicht repräsentativen Stellen zu einem nicht repräsentativen Zeitpunkt wird geschlossen, das Trinkwasser erfülle die Anforderungen der Trinkwasserverordnung. Diese Schlussfolgerung ist nicht durch die Daten gedeckt. Die Probenahme beantwortet nicht die Frage, die sie beantworten müsste: ob das Wasser an den Zapfstellen der Kinder den Grenzwert einhält.
Was eine wirksame Probenahme erfordern würde
Für ein Schulgebäude aus dem Jahr 1905, bei dem nicht dokumentiert ist, ob zwischen 1995 und 2001 ein vollständiger Austausch der Bleirohre erfolgte, sollte eine Probenahme mindestens umfassen: Probenahmestellen an Wasserhähnen in Klassenzimmern, Trinkbrunnen in Fluren oder anderen von Kindern tatsächlich genutzten Trinkwasserentnahmestellen; eine gestaffelte Stagnationsprobenahme (S0/S1/S2), um die Bleiquelle zu lokalisieren; einen Probenahmezeitpunkt am Morgen vor der ersten Wassernutzung oder nach mindestens vier Stunden Stagnation; und ergänzende Sichtprüfungen oder endoskopische Untersuchungen, wenn keine Sanierungsunterlagen vorliegen.
Fazit
Die perfekte Trickserei bei einer offiziellen Trinkwasserprobe besteht nicht darin, das Labor zu täuschen. Sie besteht darin, an der falschen Stelle, zur falschen Zeit und ohne Stagnation zu proben – und dann aus nicht repräsentativen Daten eine repräsentative Aussage abzuleiten. Die Laboranalyse ist einwandfrei. Die Schlussfolgerung ist es nicht. Wer wissen will, ob Kinder an ihrer Schule bleibelastetes Wasser trinken, muss dort proben, wo die Kinder trinken, und dann, wenn das Wasser am längsten in der Leitung stand. Alles andere ist Etikettenschwindel – auch wenn er formal korrekt aussieht.