– warum die Geheimhaltung von Probenahmeplänen unglaubwürdig is
Das offizielle Argument
Die Begründung klingt zunächst plausibel: Wenn bekannt wird, wann und wo Wasserproben entnommen werden, könnten Saboteure diesen Zeitpunkt nutzen, um das System zu manipulieren, oder aus den Probenahmeplänen Rückschlüsse auf die Standorte von Knotenpunkten des Versorgungsnetzes ziehen. Die Trinkwasserversorgung gehört in Deutschland zur kritischen Infrastruktur (KRITIS). Informationen über KRITIS-Anlagen sind in einigen Bundesländern als Verschlusssache eingestuft.
Bundesinnenminister Dobrindt brachte die Linie der Regierung im Januar 2026 vor dem Bundestag auf den Punkt: „Der Schutz der kritischen Infrastruktur wird durch eine Reduzierung der Transparenzpflichten erhöht.“ Die Koalitionsfraktionen formulierten es noch deutlicher: Die öffentliche Verfügbarkeit von Daten stelle „ein erhebliches Sicherheitsrisiko“ dar, das Anschläge und Ausspähversuche erleichtere.
Was der Berliner Hack zeigt
Im August 2026 drang die Ransomware-Gruppe Rhysida in das Berliner Landesnetz ein. Nachdem Berlin sich weigerte, 30 Bitcoin (etwa 2 Millionen Euro) Lösegeld zu zahlen, veröffentlichte die Gruppe rund 1,44 Millionen Dateien mit einem Volumen von 5,8 Terabyte im Darknet. Darunter befanden sich:
- Über 3.200 als vertraulich eingestufte Dokumente, darunter eine Risikoanalyse zur Gefährdung der Anlagen der Berliner Wasserbetriebe und eine BSI-KRITIS-Liste Wasser
- 5.921 Passwörter sowie Zugangsdaten in Klartext – der Chaos Computer Club fand Systeme, die Tage nach der Veröffentlichung mit den veröffentlichten Passwörtern noch erreichbar waren
- Eine Datei namens „Passwort.docx“, in der Zugangsdaten gesammelt waren
Das ist kein abstraktes „Sicherheitsrisiko“. Das ist der Nachweis, dass die Behörde, die das Argument „wir dürfen Probenahmepläne nicht veröffentlichen, weil die Infrastruktur sonst gefährdet wäre“ verwendet, selbst die sensibelsten Daten ihrer eigenen kritischen Infrastruktur nicht geschützt hat.
Warum das Argument brüchig ist
Die Logik der Behörde lautet: „Wenn wir bekannt geben, wann und wo wir Wasserproben nehmen, könnten Saboteure das ausnutzen.“ Aber:
Erstens kam die tatsächliche Gefährdung nicht von veröffentlichten Probenahmeplänen, sondern von unverschlüsselten Passwörtern und unzureichender IT-Sicherheit. Die Schwachstellenanalyse der Wasserbetriebe lag in einer Ablage, die über das Berliner Landesnetz erreichbar war – und wurde gestohlen.
Zweitens schützt die Behörde die falschen Informationen. Probenahmepläne sind für einen Saboteur von begrenztem Wert – er kann ohnehin nicht wissen, ob seine Manipulation bei der nächsten Probe auffällt, wenn er den Plan nicht kennt. Aber eine Risikoanalyse der Wasserinfrastruktur mit konkreten Schwachstellen ist für einen Angreifer Gold wert. Genau die wurde geleakt.
Drittens wird die Sicherheitsbegründung selektiv angewendet. Die Behörde verweigert Transparenz über Probenahmepläne mit Verweis auf Sabotageschutz – aber sie hat es versäumt, die eigentlichen Schwachstelleninformationen zu schützen. Das ist kein Sicherheitskonzept, das ist eine Ausrede, um unangenehme Fragen nicht beantworten zu müssen.
Die systematische Lücke
Der Berliner Fall ist kein Einzelfall. Das KRITIS-Dachgesetz ist im März 2026 in Kraft getreten, aber die zu seiner Umsetzung erforderlichen Rechtsverordnungen wurden von der Bundesregierung noch nicht vorgelegt, und das Innenministerium hat auf Nachfrage keinen Zeitplan genannt. Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, Mihalic, kritisierte: Es sei unklar, „welche Unternehmen und Einrichtungen welche konkreten Maßnahmen treffen müssen“.
Der Sicherheitsexperte Gebbeken sagte gegenüber der NZZ, das KRITIS-Dachgesetz sei „in erster Linie eine reine Verfahrensordnung“, die entscheidenden inhaltlichen Schutzstandards seien „noch nicht ausreichend ausgearbeitet“ – es fehlten klare Schutziele: Gegen welche Angriffe soll eine Anlage geschützt werden? Welche Ausfallzeit ist akzeptabel? Ohne diese Vorgaben „kann ein Ingenieur kein Schutzkonzept dimensionieren“.
Gleichzeitig häufen sich die tatsächlichen Sicherheitsvorfälle: Sabotage an Umspannwerken in Brandenburg und Nordrhein-Westfalen, Angriffe auf das Stromnetz in Berlin mit großflächigen Stromausfällen, der Verdacht auf Trinkwassersabotage in der Kölner Bundeswehrkaserne, Sabotage am Trinkwassersystem in Mechernich. Das ist die Realität: Die Infrastruktur ist nicht sicher, und die Regierung weiß das – aber die Reaktion besteht darin, Informationen zu reduzieren, nicht die physische Schutzfähigkeit zu erhöhen.
Was das für Verbraucher bedeutet
Zurück zur Ausgangsfrage: Warum werden die Probenahmepläne nicht veröffentlicht? Die offizielle Begründung lautet „Schutz der kritischen Infrastruktur“. Aber:
- Wenn die Infrastruktur wirklich sicher wäre, wäre die Nichtveröffentlichung von Probenahmeplänen nicht erforderlich.
- Wenn die Infrastruktur nicht sicher ist, schafft die Nichtveröffentlichung von Probenahmeplänen keine Sicherheit – sie nimmt den Verbrauchern nur die Möglichkeit, die Repräsentativität der Probenahme zu überprüfen.
Was wirklich dahintersteckt: Die Nichtveröffentlichung von Probenahmeplänen ist Teil eines breiteren politischen Trends – der Priorisierung von „Sicherheit“ über „Transparenz“. Dieser Trend hat seine Berechtigung, aber er wird selektiv angewendet. Die Regierung kann schnell Gesetze zur Reduzierung von Transparenzpflichten verabschieden, aber die konkreten Verordnungen des KRITIS-Dachgesetzes, die die Betreiber tatsächlich zu Schutzmaßnahmen verpflichten würden, kommen nicht voran. Das Ergebnis ist: Die Öffentlichkeit verliert Transparenz, aber die Infrastruktur gewinnt keine Sicherheit.
Fazit
Die Berufung auf „Sicherheit der kritischen Infrastruktur“ als Grund für intransparente Probenahme ist unglaubwürdig, solange dieselbe Behörde nicht einmal ihre Passwörter schützt. Der Berliner Hack hat gezeigt: Die eigentliche Gefahr liegt nicht in der Transparenz, sondern in der Illusion von Sicherheit, die durch Geheimhaltung erzeugt wird, während die realen Schwachstellen offenliegen.
Für Verbraucher bleibt die entscheidende Frage unbeantwortet: Wenn Probenahmepläne nicht veröffentlicht werden, wie sollen sie dann wissen, ob die Probenahme das Wasser repräsentiert, das sie tatsächlich trinken? Diese Frage betrifft nicht die Sicherheit der Infrastruktur, sondern die Rechenschaftspflicht der Behörden. Und die lässt sich nicht mit dem Verweis auf Sabotageschutz beantworten – schon gar nicht, wenn die Passwörter im Klartext im Darknet liegen.