Die perfekte Wasserwarnung gibt es nicht.

Was muss ein Wasserversorger mitteilen – und was wäre lediglich wünschenswert? Zwischen gesetzlicher Informationspflicht und freiwilliger Verbraucheraufklärung liegt ein wichtiger Bereich: Risikokommunikation. Besonders deutlich wird das bei Wassersparaufrufen. Der Versorger ist für die private Hausinstallation nicht verantwortlich, beeinflusst mit seiner Sparbotschaft aber das Verhalten der Menschen darin.

Unscharfe Begriffsbestimmung in der Kommunikation

Kranke, Ältere, Senioren, Kleinkinder, vulnerable Gruppen, Risikogruppen – sechs Begriffe, die in praktisch jeder Trinkwasserwarnung auftauchen, ohne dass auch nur einer von ihnen ein konkretes Kriterium festlegt. Eine Bestandsaufnahme sprachlicher Unschärfe mit realen Folgen.