Blei-Hausanschlüsse vor 1973

Vor 1973 verlegte Bleileitungen mussten nicht sofort ausgetauscht werden. Solange der Grenzwert eingehalten wurde, galt die Leitung als „in Ordnung“. Doch „im grünen Bereich“ bedeutete nur, dass die damaligen rechtlichen Anforderungen erfüllt waren – nicht, dass die Situation gesundheitlich unbedenklich war.