Hausanschluss vs. Hausinstallation – wer haftet wofür?
Der Hausanschluss reicht bis zum Wasserzähler und gehört zu den Betriebsanlagen des Wasserversorgers. Doch die Hausinstallation nach dem Zähler fällt in die Verantwortung des Eigentümers. Diese Grenze ist entscheidend – und wird von Verbrauchern häufig nicht verstanden.