„Flächendeckend sichergestellt“ – was dieser Satz wirklich bedeutet und was nicht

Wenn die Bundesregierung sagt, die Trinkwasserversorgung sei „flächendeckend sichergestellt“, und die Trinkwasserverordnung fordert, Wasser müsse „genusstauglich“ sein, klingt das nach einer umfassenden Garantie. Tatsächlich bewegen sich die beiden Aussagen auf völlig unterschiedlichen Ebenen: Die eine ist eine politische Lagebeschreibung über die Systemstabilität, die andere ein rechtlicher Verfahrensstandard. Keine von beiden garantiert die konkrete Sicherheit an Ihrer Zapfstelle – schon gar nicht, wenn in einem Altbaurohr noch Blei steckt und niemand davon weiß.