Systemisches Wegsehen in Fürth Wenn das Gesundheitsamt die Aufsicht verweigert“
Ein Abkochgebot ist kein technisches Detail, es ist ein Alarmzeichen. Doch wie reagieren Behörden, wenn man kritische Fragen zu Altenheimen und Biofilmen stellt? In meinem neuesten Fall aus Cadolzburg (Landkreis Fürth) zeigt sich ein erschreckendes Bild: Informationen über den Schutz vulnerabler Gruppen liegen „vermutlich nicht vor“, und statt Fakten zu liefern, wird erst einmal nach dem Presseausweis gefragt.
Hier dokumentiere ich den Schriftverkehr – ein Paradebeispiel für die Intransparenz, die ich seit 7 Jahren beobachte.Warnung für den Landkreis Fürth: Krankenhauskeim in Trinkwasser – Hier gilt jetzt ein Abkochgebot
Vonsam 10.10.2025, Folgender Artikel erregte heute meine Aufmerksamkeit. Leider finde ich die Pressemitteilung so intransparent, dass ich es wichtig fand, hier mal nachzuhaken. Nur wer sich so intensiv mit dem Thema Trinkwasserqualität unabhängig beschäftigt, ist in der Lage, diese Fragen stellen zu können. Ich hätte diese Mitteilung vor 7 Jahren völlig unhinterfragt zur Kenntnis genommen. Wenn ich überlege, wie schlimm eine solche Infektion gerade für alte Menschen sein kann, habe ich schon den Verdacht, dass solche Tode aufgrund von nicht desinfizierten Trinkwasseranlagen in Krankenhäusern und Altenheimen nie mit diesem Keim in Verbindung gebracht werden. Dann heißt es immer, die Menschen waren alt und krank.
Pseudonomas aeruginosa
Laut Helmholtz-Institut für Infektionsforschung ist Pseudomonas aeruginosa ein gefürchteter Verursacher von im Krankenhaus erworbenen sogenannten nosokomialen Infektionen, die sehr schwer, oft sogar tödlich verlaufen können. Außerdem findet man den Erreger häufig bei Personen mit Verbrennungen und in der Lunge von Mukoviszidose-Patienten. Solche Infektionen sind besonders schwer zu behandeln und nehmen oft einen chronischen Verlauf.
Hier meine Mail vm 14.10.2025 an das zuständige Gesundheitsamt. Sobald die Antwort eingeht, werde ich sie hier veröffentlichen.
Betreff: Anfrage als unabhängige Journalistin zu Maßnahmen bei *Pseudomonas aeruginosa*-Kontamination in Cadolzburg – Überprüfung sensibler Einrichtungen und Klärung offener Fragen
Sehr geehrte Damen und Herren im Gesundheitsamt Fürth,
mein Name ist Andrea Schmitt, und ich bin unabhängige Journalistin mit Fokus auf Umwelt- und Gesundheitsthemen. Ich recherchiere derzeit zu lokalen Gesundheitsrisiken in Bayern, insbesondere zur aktuellen Trinkwasserkontamination mit *Pseudomonas aeruginosa* im Versorgungsgebiet der Gemeindewerke Cadolzburg. Als Journalistin möchte ich die Öffentlichkeit umfassend und transparent informieren und suche daher nähere Details zu diesem Vorfall, der seit dem 10.10.2025 ein Abkochgebot ausgelöst hat. Meine Recherche basiert auf öffentlichen Meldungen, darunter die jüngste Stellungnahme der Bürgermeisterin Sarah Höfler vom 13.10.2025, und zielt darauf ab, Fakten zu klären und mögliche Risiken für vulnerable Gruppen aufzuzeigen.
In diesem Kontext habe ich folgende spezifische Fragen und Anliegen, die ich Ihnen zur Beantwortung vorlege. Ich würde mich freuen, wenn Sie mir diese Informationen für eine ausgewogene Berichterstattung zur Verfügung stellen könnten:
1. Überprüfung sensibler Einrichtungen: Werden derzeit alle Einrichtungen, die vulnerable Gruppen versorgen (z. B. Alten- und Pflegeheime wie das Haus der Diakonie in Cadolzburg, Seniorenresidenzen wie die AWO Senioren-Residenz Cadolzburg sowie Krankenhäuser im Versorgungsgebiet und Umgebung, wie das Klinikum Fürth), auf das Durchspülen ihrer Trinkwasserleitungen überprüft? Falls ja, könnten Sie mir mitteilen, ob und wie dies dokumentiert wird und ob die Ergebnisse der Öffentlichkeit mitgeteilt werden? Angesichts der Nulltoleranzgrenze für diesen Keim in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) erscheint dies als dringende Maßnahme zum Schutz immungeschwächter Personen.
2. Keimzahl: In den anfänglichen öffentlichen Mitteilungen (z. B. vom 10.10.2025) wurde die genaue Keimzahl nicht angegeben, obwohl dies für eine Risikoeinschätzung relevant ist. In der Stellungnahme der Bürgermeisterin vom 13.10.2025 wird nun von sechs Keimen in einer Probe gesprochen. Warum wurde die Keimzahl nicht von Anfang an kommuniziert? Eine frühere Angabe hätte das Vertrauen der Bevölkerung stärken und eine bessere Einschätzung des Risikos ermöglichen können.
3. Ursache des Keimeintrags: Wie konnte der Keim Pseudomonas aeruginosa ins Trinkwassernetz gelangen? Aus Berichten geht hervor, dass dies möglicherweise mit Bauarbeiten (z. B. in der Markgraf-Alexander-Straße) in Verbindung steht. Können Sie hierzu nähere Details geben, einschließlich der identifizierten Barrieren im Netz, die möglicherweise versagt haben, und wie zukünftige Vorfälle verhindert werden sollen?
4. Warnung vor Biofilmen: Pseudomonas aeruginosa ist bekannt dafür, in Biofilmen in Wasserleitungen zu persistieren und sich dort zu vermehren. Warum wird in den aktuellen Warnungen und Empfehlungen (z. B. auf den Websites der Gemeindewerke oder in Pressemeldungen) nicht explizit vor diesem Risiko gewarnt? Eine Hinweis auf Biofilme und geeignete Maßnahmen (z. B. langfristige Desinfektion jenseits des Abkochens) würde helfen, die Bevölkerung besser zu schützen und Missverständnisse zu vermeiden.
Ich bitte um eine umfassende und zeitnahe Beantwortung meiner Anfragen, idealerweise innerhalb der nächsten 7-10 Tage, da ich plane, einen Artikel zu diesem Thema zu veröffentlichen. Gerne stehe ich für ein Telefonat oder ein persönliches Gespräch zur Verfügung, um weitere Details zu besprechen. Eine Bürgerinformationsveranstaltung, wie kürzlich angekündigt, würde ich ebenfalls begrüßen und ggf. begleiten.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Kooperation und Ihr Engagement im öffentlichen Gesundheitsschutz. Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung.
Hier die Antwort am 16.10.2025:
Sehr geehrte Frau Schmitt,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Gesundheitsamt wird die Fragen 2 und 4 in der genannten Frist beantworten können.
Die Fragen 1 und 3 werden wir voraussichtlich nicht vollumfänglich beantworten, da dem Gesundheitsamt die erforderlichen Informationen vermutlich nicht vorliegen.
Da wir bisher noch nicht seitens der Pressestelle im Austausch standen, bitten wir Sie, uns noch Ihren Presseausweis vorzulegen.
Besten Dank vorab!
Hier meine Nachfrage am 31.10.2025 , da ich den Presseausweis am 16.10.2025 geschickt habe und bis heute keine Antwort erhalten habe.
Sehr geehrter Herr…. ,
ich habe Ihnen meinen Presseausweis vor 15 Tagen geschickt und noch keine Antwort erhalten. Frage. Bekommen nur Menschen mit Presseausweis Antworten?
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Schmitt
Antwort am 4.11.2025:
Sehr geehrte Frau Schmitt,leider konnte ich keinen Presseausweis in meinen Mails finden. Ich habe nur einen Verlagsausweis gesehen, der im Dezember 2018 abgelaufen ist. Könnten Sie mir bitte einen aktuell gültigen Presseausweis weiterleiten?
Diese Feststellung war korrekt. Ich habe keinen Presseausweis. Also keine Antwort.