Wenn der Staat selbst Hausbesitzer ist

Der rechtliche Anspruch (Grenzwerte am Hahn) klingt verbraucherfreundlich. Aber er schafft einen klaren Interessenkonflikt: Wenn der Staat oder die Kommune Eigentümer eines Gebäudes ist (Schulen, Rathäuser, Krankenhäuser, kommunale Wohnungen etc.), ist er gleichzeitig für die Einhaltung der Grenzwerte verantwortlich.
Wenn dort alte Bleileitungen oder andere Probleme vorhanden sind und das Amt das weiß, müsste es eigentlich gegen sich selbst vorgehen – Sanierungen anordnen, Nutzer informieren, Bußgelder verhängen.

Ich habe in keinem Zeitungsartikel darüber gelesen, dass in irgendeiner staatlichen Immobilie Bleileitungen ausgetauscht wurden.

Schreibe einen Kommentar