In kleinen Gemeinden können zwischen zwei Untersuchungen Monate liegen
Wie schnell eine mikrobiologische Verunreinigung entdeckt wird, hängt auch davon ab, wie häufig das Trinkwasser untersucht wird.
Die Trinkwasserverordnung staffelt die gesetzliche Mindesthäufigkeit der Routineuntersuchungen nach der täglich abgegebenen oder produzierten Wassermenge. In Versorgungsgebieten mit einer Wassermenge zwischen 10 und 1.000 Kubikmetern sind für die Parameter der Gruppe A, darunter E. coli und intestinale Enterokokken, grundsätzlich nur vier Untersuchungen jährlich vorgeschrieben.
Rechnerisch entspricht das einer Untersuchung etwa alle drei Monate. Die tatsächlichen Abstände können davon abweichen.
Was geschieht, wenn eine Verunreinigung kurz nach einer unauffälligen Probenahme beginnt und durch andere Kontrollen nicht erkannt wird?
Dann können Verbraucher möglicherweise wochenlang verunreinigtes Wasser verwenden, bevor die nächste Routineuntersuchung überhaupt einen Hinweis liefert. Anschließend muss die Probe noch im Labor ausgewertet werden.
Zwar sind Wasserversorger zu weiteren betrieblichen Kontrollen verpflichtet. Doch welche dieser Kontrollen können einen unerwarteten mikrobiologischen Eintrag tatsächlich rechtzeitig erkennen?
Gerade weil gefährliche Krankheitserreger das Wasser nicht zwangsläufig sichtbar, riechbar oder schmeckbar verändern, können sich Verbraucher nicht auf ihre eigenen Sinne verlassen.
Die gesetzlich vorgeschriebene Untersuchungshäufigkeit begrenzt nicht automatisch den Zeitraum, in dem eine Verunreinigung unentdeckt bleiben kann.
Wer die Sicherheit seines Trinkwassers beurteilen möchte, müsste deshalb nicht nur die veröffentlichten Untersuchungsergebnisse kennen. Er müsste auch erfahren, wann und wo tatsächlich Proben entnommen werden, welche zusätzlichen Überwachungsmaßnahmen bestehen und wie schnell diese eine gesundheitsgefährdende Verunreinigung erkennen können.
Denn eine Untersuchung, die eine Verunreinigung erst nach Wochen entdeckt, kann die bereits erfolgte Aufnahme von Krankheitserregern nicht rückgängig machen.