Was bedeuten eigentlich „Routinekontrolle“ und „regelmäßig“?

Wenn Wasserversorger erklären, dass ihr Trinkwasser regelmäßig kontrolliert wird, klingt das beruhigend. Aber was bedeutet „regelmäßig“ konkret?

Eine Routinekontrolle ist eine planmäßige Untersuchung, die unabhängig von einem konkreten Verdacht durchgeführt wird. Sie soll überprüfen, ob das Trinkwasser die vorgeschriebenen Anforderungen erfüllt.

Eine solche Kontrolle ist jedoch keine kontinuierliche Überwachung. Sie liefert Untersuchungsergebnisse für bestimmte Parameter, zu bestimmten Zeitpunkten und an bestimmten Probenahmestellen.

Und was bedeutet „regelmäßig“?

Im allgemeinen Sprachgebrauch verstehen wir darunter etwas, das in wiederkehrenden, möglicherweise kurzen Abständen geschieht. In der Trinkwasserüberwachung können diese Abstände jedoch erheblich sein.

Die Trinkwasserverordnung legt die Mindesthäufigkeit der Untersuchungen unter anderem anhand der täglich abgegebenen Wassermenge fest.

Für bestimmte kleine Wasserversorgungsgebiete sind bei den mikrobiologischen Parametern der Gruppe A lediglich vier Untersuchungen jährlich vorgeschrieben. Bei noch kleineren Anlagen können andere Mindesthäufigkeiten gelten.

Viermal im Jahr ist regelmäßig. Einmal im Jahr ist ebenfalls regelmäßig. Aber beides ist weit entfernt von einer kontinuierlichen Kontrolle.

Dabei muss man unterscheiden: Zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen Routineuntersuchungen können weitere betriebliche Kontrollen, technische Überwachungen und anlassbezogene Untersuchungen stattfinden.

Doch auch das Wort „regelmäßig“ beantwortet nicht die entscheidenden Fragen:

Wie viele Untersuchungen werden tatsächlich durchgeführt? Wie groß sind die zeitlichen Abstände? Wo werden die Proben genommen? Und welche Maßnahmen ermöglichen es, eine unerwartete mikrobiologische Verunreinigung zwischen den Untersuchungsterminen zu erkennen?

Solange diese Informationen fehlen, kann der Verbraucher die Aussage „Unser Trinkwasser wird regelmäßig kontrolliert“ kaum beurteilen.

Regelmäßig kontrolliert bedeutet nicht ununterbrochen überwacht. Und eine unauffällige Routinekontrolle beweist nicht, dass das Wasser auch zwischen zwei Untersuchungen jederzeit frei von gesundheitsgefährdenden Verunreinigungen war.

Rechtsgrundlage: Anlage 6 TrinkwV – Untersuchungshäufigkeit und § 28 TrinkwV – Untersuchungsplan.

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