Die Behauptung: Bayern und Baden-Württemberg haben Bleileitungen schon im 19. Jahrhundert verboten
Immer wieder liest man, dass Teile von Bayern und Baden-Württemberg Bleileitungen bereits im 19. Jahrhundert verboten hätten – im Gegensatz zum Norden und Osten Deutschlands, wo sie teilweise bis in die 1970er Jahre verbaut wurden. Die Aussage wird in Fachartikeln, von Behörden und in Ratgebern oft so oder ähnlich wiedergegeben. Sie klingt klar und historisch fundiert. Bei genauerem Hinsehen zeigt sich jedoch, dass sie stark vereinfacht und nur teilweise korrekt ist.
Was tatsächlich stimmt
Es gab im Süden Deutschlands tatsächlich frühere und restriktivere Regelungen als im Norden und Osten. Besonders häufig wird ein Erlass aus dem Königreich Württemberg vom 29. April 1878 zitiert (Württembergisches Staatsarchiv). Dieser untersagte aus gesundheitlichen Gründen die Verwendung von Bleileitungen und bleihaltigen Bauteilen für Trinkwasserinstallationen. Auch in Teilen Bayerns und im damaligen Großherzogtum Baden setzte man früher auf andere Materialien wie Kupfer oder verzinkten Stahl.
Süddeutschland gilt deshalb insgesamt als deutlich „bleifreier“ als Nord- und Ostdeutschland. Das Umweltbundesamt und verschiedene Fachbeiträge bestätigen, dass der verbleibende Bestand an Bleileitungen im Süden heute vergleichsweise gering ist. Die pauschale Aussage ist also nicht aus der Luft gegriffen – sie basiert auf realen historischen Unterschieden.
Wo die Aussage ungenau wird
Mehrere Punkte machen die gängige Formulierung problematisch:
- Kein flächendeckendes Verbot für die heutigen Bundesländer. Die Regelungen galten nicht einheitlich für das gesamte Gebiet des heutigen Bayerns oder Baden-Württembergs. Es handelte sich um regionale Maßnahmen.
- Baden-Württemberg existierte im 19. Jahrhundert noch nicht. Das Bundesland entstand erst 1952 durch den Zusammenschluss von Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. Im 19. Jahrhundert handelte es sich um das Königreich Württemberg, das Großherzogtum Baden und das Königreich Bayern – mit jeweils eigener Verwaltung und eigenen Vorschriften.
- Nicht „schon im 19. Jahrhundert“ für alles. Der oft zitierte Württemberg-Erlass stammt von 1878 – also relativ spät im Jahrhundert. Frühere flächendeckende Verbote für das gesamte heutige Gebiet lassen sich nicht belegen.
- „Praktisch bleifrei“ ist nicht gleich „vollständig bleifrei“. Auch im Süden können in einzelnen Altbauten noch Abschnitte, Hausanschlüsse oder später ergänzte Teile aus Blei vorhanden sein. Die heutige bundesweite Pflicht zur Entfernung oder Stilllegung bis zum 12. Januar 2026 gilt deshalb unabhängig von der historischen Verbreitung.
Warum solche Vereinfachungen problematisch sind
Undifferenzierte Aussagen schaffen falsche Sicherheit. Wer glaubt, in Bayern oder Baden-Württemberg seien Bleileitungen seit dem 19. Jahrhundert generell verboten, unterschätzt das Risiko in einzelnen Gebäuden und prüft möglicherweise nicht nach. Gleichzeitig wird der reale historische Unterschied zwischen Süd und Nord/Ost verwässert, wenn man ihn zu absolut formuliert. Präzisere Formulierungen wie „in Teilen Süddeutschlands, insbesondere in Württemberg ab 1878“ oder „im Süden deutlich früher und restriktiver als im Norden und Osten“ sind historisch belastbarer und für die Praxis hilfreicher.
Quelle Forum Trinkwasser: Bereits 1878 wurden in Süddeutschland Leitungen und Bauteile aus Blei durch Erlass (Württ. Staatsarchiv CVI 6, Bd. 1, 29. April 1878) aus gesundheitlichen Gründen vorsorglich verboten. Im norddeutschen Raum wurde die technische Nützlichkeit von Blei für diesen Zweck allerdings wesentlich günstiger bewertet. Ausschlaggebend dafür war nicht etwa, dass die bereits damals bekannte Gesundheitsschädlichkeit ignoriert worden wäre.
Quelle: Ingenieur.de
In Süddeutschland zog man früh Konsequenzen. In Teilen von Bayern, Württemberg und Baden war Blei in Trinkwasserleitungen bereits ab 1878 verboten. In Nord- und Ostdeutschland dauerte es deutlich länger. Erst 1973 kam dort das Aus für Bleirohre. Entsprechend unterschiedlich ist die Lage heute.