Die Kontrolle der Kontrolleure
Gesundheitsämter überwachen die Trinkwasserqualität. Doch wie erfahren Verbraucher, was tatsächlich kontrolliert wird, nach welchen Kriterien Probenahmestellen ausgewählt werden und wo Überwachungslücken bestehen? Ein kritischer Blick auf die Transparenz der behördlichen Trinkwasserüberwachung.
Das Gesundheitsamt überwacht unser Trinkwasser. Aber wer kontrolliert das Gesundheitsamt?
Deutschland verfügt über umfangreiche gesetzliche Vorschriften zur Trinkwasserqualität. Gesundheitsämter überwachen deren Einhaltung. Doch für Verbraucher bleibt häufig unklar, wie die Behörden kontrollieren, nach welchen Kriterien sie Probenahmestellen auswählen und wie vollständig ihre Überwachung tatsächlich ist.
Wer in Deutschland den Wasserhahn öffnet, soll sich darauf verlassen können, gesundheitlich unbedenkliches Trinkwasser zu erhalten.
Wasserversorger veröffentlichen Untersuchungsergebnisse, Behörden verweisen auf die strengen Anforderungen der Trinkwasserverordnung, und regelmäßige Kontrollen sollen die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte sicherstellen.
Das vermittelt Sicherheit.
Doch eine entscheidende Frage bleibt dabei weitgehend unbeachtet: Wer kann überprüfen, ob die zuständigen Gesundheitsämter ihre Überwachungsaufgaben tatsächlich wirksam erfüllen?
Es geht nicht darum, den Mitarbeitern der Gesundheitsämter mangelnde Sorgfalt zu unterstellen. Es geht um die öffentliche Nachvollziehbarkeit einer staatlichen Aufgabe, die unmittelbar dem Gesundheitsschutz dient.
Denn zwischen einer gesetzlich vorgeschriebenen Kontrolle und dem Nachweis ihrer wirksamen Durchführung besteht ein wesentlicher Unterschied.
Was das Gesundheitsamt kontrollieren soll
Nach § 54 Trinkwasserverordnung überwacht das Gesundheitsamt die Einhaltung der Anforderungen an das Trinkwasser und die gesetzlichen Pflichten der Betreiber von Wasserversorgungsanlagen.
Die Überwachung umfasst unter anderem die öffentlichen Wasserversorgungsanlagen. Bestimmte Gebäudewasserversorgungsanlagen, insbesondere solche mit Trinkwasserabgabe im Rahmen einer öffentlichen Tätigkeit, gehören ebenfalls zur verpflichtenden behördlichen Überwachung.
Andere Gebäudeinstallationen können unter den gesetzlichen Voraussetzungen zusätzlich in die Überwachung einbezogen werden.
§ 55 regelt den Umfang dieser Überwachung. Dazu gehören insbesondere Besichtigungen und die Entnahme und Untersuchung von Wasserproben.
Das Gesundheitsamt legt innerhalb der rechtlichen Vorgaben fest, wie häufig Überwachungen stattfinden und welchen Umfang die Probenahmen haben.
Damit verfügt es über einen erheblichen fachlichen Entscheidungsspielraum.
Dieser Spielraum ist notwendig. Nicht jede Versorgungsanlage ist gleich groß, nicht jedes Gebäude weist dieselben technischen Eigenschaften auf, und nicht jedes Risiko lässt sich mit derselben Untersuchungsmethode erkennen.
Gerade deshalb sollte nachvollziehbar sein, nach welchen Kriterien diese Entscheidungen getroffen werden.
Eine repräsentative Probe ist kein Nachweis für jeden Wasserhahn
Besonders interessant ist § 55 Absatz 5 Trinkwasserverordnung.
Dort wird ausdrücklich berücksichtigt, dass sich bestimmte Eigenschaften des Trinkwassers innerhalb von Gebäudeinstallationen nachteilig verändern können.
Deshalb müssen im Rahmen der behördlichen Überwachung repräsentative Untersuchungen an Entnahmestellen innerhalb von Gebäuden veranlasst werden. Proben allein aus dem öffentlichen Leitungsnetz reichen hierfür nicht aus.
Das ist sachlich notwendig.
Denn das Trinkwasser kann einwandfrei vom Versorger geliefert werden und sich anschließend innerhalb eines Gebäudes verändern.
Alte Leitungswerkstoffe, ungeeignete Armaturen, Korrosionsvorgänge oder problematische Betriebsbedingungen können die Wasserqualität beeinflussen.
Doch was bedeutet repräsentativ in der Praxis?
Nehmen wir eine Stadt mit Einfamilienhäusern, modernen Mehrfamilienhäusern, unsanierten Altbauten und Gebäuden aus verschiedenen Bauperioden.
Die Trinkwasserinstallationen dieser Gebäude unterscheiden sich möglicherweise erheblich.
Eine Probe aus einer modernen Installation lässt keine verlässliche Aussage darüber zu, ob in einem unsanierten Altbau beispielsweise Blei an das Trinkwasser abgegeben wird.
Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht nur, wie viele Proben genommen werden.
Viel wichtiger ist, wie die Probenahmestellen ausgewählt werden und für welche Gebäudeinstallationen die Ergebnisse überhaupt eine Aussage erlauben.
Wer entscheidet, welche Gebäude untersucht werden?
Der Gesetzgeber verlangt repräsentative Untersuchungen, schreibt aber nicht vor, dass jede einzelne private Wohnung regelmäßig vollständig auf sämtliche relevanten Parameter untersucht werden muss.
Damit stellt sich eine Reihe praktischer Fragen.
Werden die Probenahmestellen zufällig ausgewählt? Werden Baualter, Gebäudetyp, bekannte Installationsmaterialien oder frühere Auffälligkeiten berücksichtigt? Wie werden die Untersuchungen auf verschiedene Stadtteile verteilt?
Und vor allem: Wie wird dokumentiert, dass die gewählte Stichprobe tatsächlich geeignet ist, relevante Risiken innerhalb der Gebäudeinstallationen abzubilden?
Ein nachvollziehbarer Probenahmeplan könnte dazu beitragen, diese Fragen zu beantworten.
Doch ein gewöhnlicher Verbraucher weiß häufig nicht, ob ein solcher Plan öffentlich einsehbar ist, welche Informationen er enthält oder bei welcher Behörde er danach fragen kann.
Das bedeutet nicht, dass Gesundheitsämter ohne fachliche Grundlagen arbeiten.
Es bedeutet, dass zwischen der internen behördlichen Planung und dem Informationsstand der Öffentlichkeit eine erhebliche Distanz bestehen kann. Und hier frage ich mich was der Grund dafür sein könnte.
Was beweisen unauffällige Untersuchungsergebnisse?
Wenn ein Wasserversorger mitteilt, dass sein Trinkwasser die gesetzlichen Grenzwerte einhält, ist das zunächst eine wichtige Information.
Entscheidend ist allerdings, worauf sich diese Aussage bezieht.
Untersuchungen im Versorgungsnetz beschreiben nicht automatisch die Wasserqualität in sämtlichen angeschlossenen Gebäuden.
Ebenso wenig beweisen repräsentative Untersuchungen einzelner Gebäudeinstallationen, dass jede andere Installation frei von Mängeln ist.
Ein unauffälliges Untersuchungsergebnis ist deshalb immer im Zusammenhang mit dem Untersuchungsort, der Probenahmemethode und dem jeweiligen Parameter zu betrachten.
Diese Einschränkung fehlt in der öffentlichen Wahrnehmung häufig.
Verbraucher hören, dass das Trinkwasser streng kontrolliert wird, und schließen daraus möglicherweise, dass auch die Wasserqualität in ihrer eigenen Wohnung regelmäßig überprüft werde.
Das muss jedoch keineswegs der Fall sein.
Die Aussage „Unser Trinkwasser wird überwacht“ beantwortet nicht die Frage „Wurde das Wasser aus meiner eigenen Trinkwasserinstallation jemals untersucht?“
Behörden berichten bereits. Aber was wird berichtet?
Es wäre falsch zu behaupten, Gesundheitsämter unterlägen keinerlei Berichtspflichten.
Nach § 69 Trinkwasserverordnung müssen sie jährlich bestimmte Daten zur Trinkwasserbeschaffenheit und zu durchgeführten Untersuchungen an die zuständigen Landesstellen übermitteln.
Es existiert also ein geregeltes behördliches Berichtswesen.
Doch hier muss unterschieden werden.
Ein Bericht über die Trinkwasserbeschaffenheit beantwortet nicht zwangsläufig die Frage, ob sämtliche vorgeschriebenen Überwachungsmaßnahmen durchgeführt wurden.
Auch eine Statistik mit mehreren Tausend Untersuchungen sagt für sich genommen wenig darüber aus, ob die ausgewählten Untersuchungen sämtliche relevanten Risiken angemessen erfassen.
Dafür wären weitere Angaben hilfreich:
Wie viele Untersuchungen waren vorgesehen? Wie viele wurden tatsächlich durchgeführt? Nach welchen Kriterien wurden die Probenahmestellen ausgewählt? Welche Beanstandungen wurden festgestellt? Welche Maßnahmen wurden angeordnet? Und wurde deren Umsetzung überprüft?
Solche Angaben würden den Blick von der bloßen Zahl der Untersuchungen auf die Qualität und Wirksamkeit der Überwachung lenken.
Wer beaufsichtigt die Gesundheitsämter?
Gesundheitsämter stehen nicht außerhalb der staatlichen Kontrolle.
Sie sind in die Verwaltungs- und Aufsichtsstrukturen der Bundesländer eingebunden. Zudem bestehen rechtliche Möglichkeiten, behördliches Handeln überprüfen zu lassen.
Auch der Zugang zu vorhandenen Umweltinformationen kann nach den jeweils anwendbaren Umweltinformationsgesetzen verlangt werden, soweit keine gesetzlichen Ausnahmen entgegenstehen.
Die Frage lautet deshalb nicht, ob überhaupt eine Kontrolle der Gesundheitsämter existiert.
Sie lautet vielmehr, wie viel von dieser Kontrolle für die betroffenen Bürger tatsächlich nachvollziehbar ist.
Eine verwaltungsinterne Prüfung ist etwas anderes als eine verständliche öffentliche Rechenschaft über die eigene Tätigkeit.
Dabei müssen keine sicherheitsrelevanten Einzelheiten über kritische Infrastrukturen oder personenbezogene Angaben offengelegt werden.
Zusammengefasste Angaben über Kontrollumfang, Auswahlverfahren, festgestellte Mängel und erledigte Maßnahmen könnten bereits wesentlich zur Transparenz beitragen.
Wenn Kontrolle Vertrauen schaffen soll, muss sie erklärbar sein
Niemand kann verlangen, dass jeder Wasserhahn in Deutschland ständig überwacht wird.
Das wäre praktisch kaum umsetzbar und auch nicht zwingend fachlich sinnvoll.
Doch Verbraucher sollten verstehen können, welche Bereiche durch die gesetzlichen Untersuchungen abgedeckt werden und welche nicht.
Es genügt nicht, auf die Existenz von Grenzwerten und Untersuchungspflichten zu verweisen, wenn unklar bleibt, wie die Einhaltung tatsächlich überwacht wird.
Die Gesundheitsämter haben eine verantwortungsvolle Aufgabe. Gerade deshalb sollten ihre Überwachungsstrategien, Ergebnisse und Grenzen verständlich erklärt werden.
Eine transparente Behörde muss nicht behaupten, jedes Risiko erkennen zu können.
Sie sollte aber deutlich machen, welche Risiken sie untersucht, wie sie dabei vorgeht und welche Erkenntnislücken bestehen bleiben.
Fazit: Überwachung braucht öffentliche Rechenschaft
Die Trinkwasserverordnung enthält umfangreiche Vorschriften zur Sicherung der Trinkwasserqualität.
Doch Vorschriften allein schützen niemanden. Entscheidend ist, wie sie umgesetzt, überwacht und erforderlichenfalls durchgesetzt werden.
Eine wirksame Überwachung muss deshalb nicht nur stattfinden. Ihre grundlegenden Verfahren und Ergebnisse sollten auch für die Öffentlichkeit nachvollziehbar sein.
Die entscheidende Frage lautet nicht allein, ob das Gesundheitsamt unser Trinkwasser überwacht. Sondern auch, wie die Bürger beurteilen können, ob diese Überwachung ausreichend ist.
Denn Vertrauen in die Trinkwassersicherheit sollte auf überprüfbaren Informationen beruhen – nicht allein auf der Zusicherung, dass alles kontrolliert werde.