Warum sie schweigen dürfen
Es wirkt völlig absurd: Ein Lebensmittel-Lieferant muss nicht genau sagen können, durch welches Material sein Produkt fließt? Die Antwort liegt in einer Mischung aus historischem Erbe, juristischen Schutzschilden und einer Lücke im Informationsrecht.
Hier ist die Analyse, warum das System diese Intransparenz rechtlich deckt:
1. Keine aktive Informationspflicht für Altdaten
Der Gesetzgeber verpflichtet Versorger zwar zur Überwachung der Wasserqualität am Zapfhahn (Stichproben) und im Werk, aber es gibt keine aktive Pflicht, den Katasterzustand jedes einzelnen Hausanschlusses proaktiv zu veröffentlichen.
- Wenn die Unterlagen aus den 50er oder 60er Jahren unvollständig sind, wird das rechtlich oft als „unmöglich“ oder „unverhältnismäßig“ gewertet, diese Daten nachzuerheben.
- Der Versorger darf also „nicht wissen“, solange er nicht aktiv gräbt.
2. Die AVBWasserV – Das „Grundgesetz“ der Versorger
Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) stammt im Kern aus dem Jahr 1980. Sie ist extrem versorgerfreundlich:
- Sie regelt zwar das Zutrittsrecht und die Kostentragung, aber sie enthält keinen Paragrafen, der den Versorger zwingt, dem Kunden ein „Materialzertifikat“ für den Hausanschluss auszustellen.
- Das Recht auf Information (z.B. über das Umweltinformationsgesetz) wird oft mit dem Argument des „Geschäftsgeheimnisses“ oder der „Sicherheit der kritischen Infrastruktur“ blockiert.
3. Vermeidung der „Störerhaftung“
Würde der Versorger offiziell dokumentieren: „Leitung XY ist aus Blei“, würde er sofort rechtlich zum Handlungsstörer.
- Er müsste sofort sanieren und könnte für Gesundheitsfolgen haftbar gemacht werden.
- Durch das bewusste Offenlassen des Zustands („Wir haben keine gesicherten Erkenntnisse“) schiebt er die Beweislast und das Risiko auf dich, den Eigentümer, ab.
4. Das „Bestimmungsrecht“ ohne Transparenz
Der Versorger darf laut Satzung bestimmen, welches Material verwendet wird. Er muss dir gegenüber aber nicht begründen, warum er sich für ein billiges Relining-Verfahren entscheidet statt für einen Vollaustausch – solange die „anerkannten Regeln der Technik“ (DIN-Normen) eingehalten werden. Diese Normen werden jedoch oft von Verbänden mitgestaltet, in denen die Versorger selbst sitzen.