Kein Bleirohr – und trotzdem Blei im Trinkwasser?

Wer an Blei im Trinkwasser denkt, denkt meistens an alte Bleirohre. Doch diese Vorstellung greift zu kurz.

Auch andere Bestandteile einer Trinkwasserinstallation können Blei enthalten und an das Wasser abgeben.

Dazu gehören insbesondere Armaturen und Rohrverbinder aus bestimmten Messing-, Rotguss- und Bronzelegierungen. Blei kann außerdem in älteren verzinkten Stahlleitungen, deren Zinküberzügen und historischen Lötverbindungen vorkommen.

Das betrifft Bauteile, über die sich viele Verbraucher kaum Gedanken machen: Wasserhähne, Eckventile, Absperrventile, Verbindungsstücke und Fittings.

Eine vollständig erneuerte Rohrinstallation bedeutet deshalb nicht automatisch, dass sämtliche möglichen Bleiquellen beseitigt wurden.

Zwar gelten in Deutschland verbindliche Anforderungen an Materialien, die mit Trinkwasser in Kontakt kommen. Dennoch sind insbesondere in älteren Gebäuden nicht zwangsläufig alle verbauten Materialien bekannt oder nach heutigen Anforderungen ausgewählt worden.

Das Umweltbundesamt weist ausdrücklich darauf hin, dass auch Kupferlegierungen und verzinkter Stahl Blei ins Trinkwasser abgeben können.

Entscheidend ist deshalb nicht nur, ob Bleirohre vorhanden sind, sondern ob das Wasser am Wasserhahn tatsächlich den gesetzlichen Bleigrenzwert einhält.

Bis zum 11. Januar 2028 liegt dieser bei 10 Mikrogramm pro Liter. Ab dem 12. Januar 2028 sinkt er auf 5 Mikrogramm pro Liter.

Doch wer überprüft die unzähligen Armaturen und Verbindungsstücke in deutschen Wohnungen?

Eine flächendeckende regelmäßige Bleimessung an jedem Wasserhahn ist nicht vorgeschrieben.

Damit bleibt eine erhebliche Informationslücke: Der gesetzliche Grenzwert muss eingehalten werden, aber die tatsächliche Bleikonzentration ist längst nicht an jeder Entnahmestelle durch eine Untersuchung belegt.

Keine Bleirohre zu haben, bedeutet nicht automatisch, bleifreies Trinkwasser zu erhalten. Und wenn nicht gemessen wurde, kann auch kein unauffälliger Messwert vorliegen.

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