Die Geschichte des Bleigrenzwerts

– von 40 auf 5 Mikrogramm

Die Geschichte des Bleigrenzwerts ist eine Geschichte politischer Kompromisse. Sie zeigt, wie langsam Gesundheitsschutz gegen wirtschaftliche Interessen durchgesetzt wird – und wie viele Jahrzehnte Verbraucher in der Zwischenzeit einem vermeidbaren Risiko ausgesetzt waren.

1990 legte die Trinkwasserverordnung einen Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Liter fest. Dieser Wert war kein wissenschaftlich begründeter Sicherheitswert, sondern ein Kompromiss. Das Umweltbundesamt und die WHO wussten bereits damals, dass die gesundheitliche Wirkungsschwelle für Säuglinge und Kleinkinder bei etwa 10 Mikrogramm liegt. Die damalige Formulierung der Landesregierung war entsprechend zurückhaltend: Der Wert sei so festgesetzt, dass „auch bei lebenslangem Gebrauch des Wassers eine gesundheitliche Schädigung nicht zu erwarten ist“ – eine Aussage, die für die empfindlichste Gruppe nicht zutraf.

2003 wurde der Grenzwert auf 25 Mikrogramm gesenkt, 2013 auf 10 Mikrogramm – den WHO-Richtwert. Ab 2028 soll er gemäß der EU-Trinkwasserrichtlinie auf 5 Mikrogramm fallen. Der regulatorische Trend ist eindeutig: Blei wird schrittweise auf null Toleranz reduziert.

Bemerkenswert ist die Zeitachse. Zwischen der wissenschaftlichen Erkenntnis, dass 40 Mikrogramm für Säuglinge gefährlich sind, und der ersten Absenkung lagen mehr als zehn Jahre. Zwischen der ersten Absenkung und dem heutigen Grenzwert lagen weitere zehn Jahre. Und noch 2026, Jahrzehnte nach dem Verbot neuer Bleileitungen, müssen alte Rohre zwangsweise ausgetauscht werden. Die Geschichte des Bleigrenzwerts ist damit auch eine Geschichte der Verzögerung.

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