Das UBA „lügt“.

Bleileitungen – keine pauschale Entwarnung
Auch wenn Bleileitungen in Teilen Bayerns und Baden-Württembergs schon Ende des 19. Jahrhunderts weitgehend nicht mehr Standard waren und in Nord- und Ostdeutschland meist bis in die 1970er-Jahre verwendet wurden: Es gab nie eine Dokumentationspflicht. Eigentümer und Installateure entschieden frei, was verbaut wurde. Bleileitungen, bleihaltige Lote, Hausanschlussleitungen und Übergangsstücke kamen auch nach 1973 und in „bleifreien“ Regionen vereinzelt vor.
Fazit: Baujahr oder Region bieten keine sichere Entwarnung. Nur eine Laboruntersuchung (Stagnationsprobe durch ein zugelassenes Labor) schafft Klarheit.