Die Gesetzeslücke bei der Sanierung
Der Gesetzgeber konzentriert sich in der Trinkwasserverordnung primär auf Grenzwerte für Stoffe, die am Ende der Leitung ankommen. Aber:
- Keine spezifische Überprüfungspflicht: Es gibt für Wasserversorger keine flächendeckende Pflicht, das Trinkwasser gezielt auf BPA-Rückstände aus Sanierungsharzen zu untersuchen.
- Materialzulassung vs. Realität: Stoffe werden zwar nach der „Positivliste“ des Umweltbundesamtes (UBA) zugelassen, aber die langfristige Migration unter realen Bedingungen (z. B. bei falschem Mischverhältnis auf der Baustelle oder hoher Wassertemperatur) wird im Alltag kaum kontrolliert.
- Haftungs-Vakuum: Da es keinen harten Grenzwert wie bei Blei gibt, kann der Versorger behaupten, er handele nach dem „Stand der Technik“. Wenn du als Verbraucher später hormonelle Belastungen im Wasser hättest, müsstest du den Nachweis führen – ein Ding der Unmöglichkeit.