Testen, warnen, fertig?

Der Wasserversorger muss testen und warnen – mehr nicht? Eine differenzierte Prüfung der Rechtsprechung zeigt: Der BGH hat die Beweislast für Betroffene tatsächlich gesenkt, nicht verschärft. Trotzdem bleibt der Weg zum Nachweis eines konkreten Schadens in der Praxis kaum gangbar.

Wer kontrolliert die Kontrolleure?

Frau mit Lupe sieht genau hin

Fünf Stufen, die aufeinander aufbauen: angekündigte Kontrollen, unvollständige Prüfkataloge, unverknüpfte Gesundheitsdaten, unbeweisbare Kausalität – und am Ende keine unabhängige Instanz, die prüft, ob der Staat seine eigenen Trinkwasserschutzgesetze überhaupt durchsetzt.