Eine Kette ohne Schlussglied
Manchmal ergibt sich das eigentliche Bild erst, wenn man mehrere für sich genommen schon beunruhigende Einzelbeobachtungen zu Ende denkt und aneinanderreiht. Genau das soll dieser Artikel tun: fünf Stufen, die aufeinander aufbauen, bis am Ende eine unbequeme Schlussfolgerung steht.
Stufe 1: Die Kontrolle selbst ist keine Momentaufnahme der Realität
Hygienebegehungen von Gesundheitsämtern in Pflegeheimen, Kliniken und Praxen erfolgen laut mehreren übereinstimmenden Fachquellen in aller Regel mit Vorankündigung – oft Wochen im Voraus, verbunden mit der Aufforderung zur schriftlichen Selbstauskunft vor dem eigentlichen Termin. Unangekündigte Kontrollen sind die Ausnahme, vorbehalten Fällen besonders schwerwiegender Zweifel. Eine bestandene Kontrolle bildet damit primär die Vorbereitungsfähigkeit einer Einrichtung ab – nicht notwendigerweise den tatsächlichen, unvorbereiteten Alltagszustand an einem gewöhnlichen Dienstagnachmittag.
Stufe 2: Niemand prüft, ob überhaupt das Richtige kontrolliert wird
Selbst eine gründliche, im Idealfall unangekündigte Kontrolle stößt an eine tiefere Grenze: Sie kann nur das finden, wonach der vorgeschriebene Prüfkatalog überhaupt fragt. Eine Studie zur Trinkwasserhygiene in Krankenhäusern und Pflegeheimen erhob 2016 das Alter der Installationen, ließ aber die naheliegendste Anschlussfrage aus – aus welchem Material die Leitungen bestehen. Ein Fachpublikum, das aus dem Anlagenalter selbst auf eine wahrscheinliche Bleiproblematik hätte schließen können, tat es nicht. Wenn ein Parameter nicht Teil des Prüfumfangs ist, bleibt er auch bei einer im Übrigen sorgfältigen Kontrolle unentdeckt – und niemand ist dafür zuständig zu prüfen, ob der Prüfkatalog selbst vollständig ist.
Stufe 3: Bekannte Gefahr trifft auf unverknüpfte Daten
Selbst wenn ein Krankenhaus intern Infektionsdaten erfasst – etwa über nationale Surveillance-Systeme, die auch wasserassoziierte Erreger wie Pseudomonas grundsätzlich mit einschließen – findet keine systematische, aktive Verknüpfung mit bereits bekannten externen Trinkwasserereignissen statt. Es gibt keine Instanz, die nach einer Trinkwasserwarnung prüft, ob in den versorgten Einrichtungen im relevanten Zeitraum eine Häufung einschlägiger Infektionen auftrat. Die Rohdaten mögen existieren. Ihre Verknüpfung mit einem bekannten, zeitlich einordenbaren externen Ereignis findet nicht statt, weil dafür schlicht niemand zuständig ist.
Stufe 4: Der fehlende Kausalzusammenhang macht den Verbraucher zum strukturellen Verlierer
Selbst wenn ein einzelner Verdachtsfall auftaucht, bleibt der individuelle Nachweis, dass gerade diese Kontamination gerade diese Erkrankung verursacht hat, praktisch unmöglich. Es gibt keine systematische Erfassung, wer wann welches Wasser konsumiert hat. Am Ende dieser gesamten Kette – von der Routinekontrolle über die ungeklärte Ursache bis zur fehlenden Verknüpfung interner und externer Daten – steht damit fast immer dieselbe Partei: der einzelne Betroffene, der oft nicht einmal weiß, dass er in dieser Kette überhaupt ein Glied war, und der am wenigsten Mittel hat, einen Zusammenhang zu beweisen, den das gesamte System nicht einmal zu suchen versucht.
Stufe 5: Der Staat unterwirft sich selbst keiner vergleichbaren Instanz
Es gibt formale Mechanismen, mit denen staatliches Handeln überprüft werden kann: Verwaltungsgerichte, die aber nur auf Klage tätig werden. Rechnungshöfe, die diskretionär und meist mit Fokus auf Wirtschaftlichkeit prüfen. Dienstaufsicht, bei der der Staat sich selbst beaufsichtigt. Parlamentarische Anfragen, deren Wirkung von individuellem politischem Engagement abhängt und die, wie sich in dieser Recherche mehrfach gezeigt hat, leicht mit einem Verweis auf fehlende Zuständigkeit abgewiesen werden können. Keine dieser Instanzen ist eine unabhängige, systematisch-proaktive Kontrolle speziell dafür, ob Bund und Länder ihre eigenen Trinkwasserschutzgesetze konsequent, zeitnah und vollständig durchsetzen. Anders als etwa bei der Finanzaufsicht oder dem Datenschutz, wo jeweils eine dedizierte unabhängige Behörde existiert, fehlt beim Trinkwasserschutz genau dieses Gegenstück.
Das Gesamtbild
Jede einzelne dieser fünf Stufen ist für sich genommen erklärbar, oft sogar mit nachvollziehbaren praktischen oder rechtlichen Gründen. Keine von ihnen beruht auf offenkundiger Böswilligkeit. In ihrer Summe ergeben sie aber eine Kette, an deren Ende niemand steht, der das Ganze zusammenhält – außer denjenigen, die als Erste betroffen sind und als Letzte davon erfahren.