Trinkwasser-Chlorung – wirklich unbedenklich?

Wenn das Trinkwasser über Jahre gechlort wird, wie in Gersthofen oder Forbach, beruhigen Behörden mit dem Verweis auf Grenzwerte. Doch hinter der Fassade der „Trinkwasserqualität“ lauern chemische Nebenprodukte, die oft ignoriert werden: Trihalogenmethane (THM).

Die THM-Falle: Wenn Chlor auf Natur trifft Chlor reagiert im Wasser mit organischen Stoffen. Dabei entstehen THMs wie Chloroform. Während das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen von „können entstehen“ spricht, ist es chemische Realität: Wo Keime sind, entstehen bei Chlorung Nebenprodukte. Das Gesundheitsamt darf hierbei sogar kurzzeitige Grenzwertüberschreitungen zulassen – ein „kurzzeitig“, das in manchen Gemeinden Jahre dauert.

Die Gersthofer Groteske: Duschen mit Attest Ein besonderes Highlight der Behörden-Kommunikation: In Gersthofen wird Chlor als unbedenklich eingestuft, gleichzeitig bietet die Stadt Betroffenen mit Hauterkrankungen alternative Duschmöglichkeiten im Titania Neusäß an – gegen Vorlage eines ärztlichen Attests. Wenn das Wasser so harmlos ist, warum ist dann ein „Evakuierungsplan“ für die Körperpflege nötig?

Veraltete Forschung & mangelndes Interesse Die aktuellsten umfassenden EU-Studien zu THMs stammen teilweise aus dem Jahr 1997. Das Ergebnis damals: Zu teuer, um die Aufbereitung grundlegend zu ändern. Seitdem wird „analytisch überwacht“ – ein Begriff, der dem Verbraucher Sicherheit vorgaukelt, während Langzeitfolgen für Ungeborene und Säuglinge kaum aktuell erforscht werden.

Die Dauerchlorierung in Gemeinden wie Gersthofen oder Forbach wird oft als alternativlos dargestellt. Doch was passiert chemisch in unseren Leitungen? Wenn Chlor auf organische Stoffe trifft, entstehen gefährliche Reaktionsprodukte: Trihalogenmethane (THMs).

Das LAV Sachsen-Anhalt bestätigt die Risiken Laut dem Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) Sachsen-Anhalt können bei der Chlorung Stoffe wie Chloroform oder Bromoform entstehen. Besonders brisant: Das Gesundheitsamt kann bei „seuchenhygienischen Gründen“ befristete THM-Konzentrationen bis zu 0,1 mg/l am Zapfhahn zulassen.

Die Krux mit der „zeitlichen Begrenzung“ Offiziell heißt es, eine „geringfügige und zeitlich begrenzte Grenzwertüberschreitung“ sei unbedenklich. Fragt man jedoch Bürger in Regionen mit jahrelanger Dauerchlorierung, stellt sich die Frage: Wo endet „befristet“ und wo beginnt eine chronische Belastung?

Analytisches Überwachen statt echte Vorsorge? Während Studien (oft veraltet aus den 90ern) die Risiken für Schwangere und Säuglinge andeuten, wird im Alltag lediglich „analytisch überwacht“. Das bedeutet: Man misst das Problem, anstatt die Ursache (marode Netze oder belastetes Oberflächenwasser) durch Investitionen zu beheben.

Mein Fazit: Wenn Behörden alternative Duschmöglichkeiten anbieten oder bei Babys zum Ausweichen auf Flaschenwasser raten, ist das Vertrauen in die eigene „Trinkwasserqualität“ faktisch am Ende.

Quelle: Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt – Untersuchungsergebnisse zu Trihalogenmethanen

Mein Fazit: Chlor ist kein Reinigungsmittel, es ist eine Notlösung mit Nebenwirkungen. Dass man uns rät, für Babynahrung auf Flaschenwasser auszuweichen, zeigt deutlich, wie wenig man der eigenen „Trinkwasserqualität“ im Ernstfall vertraut.

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