Ein Gericht hat „bestkontrolliertes Lebensmittel“ bereits verboten
Über viele Etappen hinweg hat sich in dieser Recherche eine Kritik herausgeschält: Der Satz „Trinkwasser ist das bestkontrollierte Lebensmittel Deutschlands“ ist keine Lüge, aber eine unzulässige Verallgemeinerung, die beim Verbraucher ein falsches Sicherheitsgefühl erzeugt. Was zunächst wie eine selbst erarbeitete, wenn auch gut begründete Position wirkte, stellt sich nun als etwas anderes heraus: als bereits geltendes Recht.
Das Urteil
Das Landgericht Hannover entschied am 7. Dezember 2020 (Az. 18 O 178/19) über genau diese Werbeaussage – und untersagte sie wegen Irreführung. Ein Wasserversorger hatte mit dem Satz geworben, sein Produkt sei das bestkontrollierte Lebensmittel Deutschlands. Das Gericht sah darin eine unlautere geschäftliche Handlung.
Die Begründung liest sich wie eine juristische Zusammenfassung
Was das Gericht formuliert, deckt sich fast wörtlich mit dem, was sich in dieser Recherche über viele Einzelfälle und Korrekturschleifen herausgeschält hat. Die Aussage erzeuge beim Abnehmer eine trügerische Sicherheit, er könne sich bedingungslos auf die Qualität des abgenommenen Leitungswassers verlassen. Und, in aller Deutlichkeit: Bei strenger Betrachtung werde das Leitungswasser zu dem Zeitpunkt, in dem es rechtlich überhaupt erst zum Lebensmittel wird – nämlich an der Entnahmestelle, dem Wasserhahn – tatsächlich gar nicht mehr kontrolliert. Das Gericht verweist ausdrücklich darauf, dass die Reinheit der Hausleitungen nach dem Übergabepunkt nicht mehr im Verantwortungsbereich des Wasserversorgers liegt.
Selbst die vielzitierte Stiftung-Warentest-Aussage, Trinkwasser gelte zu Recht als bestüberwachtes Lebensmittel, hält der gerichtlichen Prüfung nicht stand: Die Stiftung habe gar nicht untersucht, ob Trinkwasser häufiger oder strenger kontrolliert wird als andere Lebensmittel – sondern lediglich, ob es den Vorgaben der Trinkwasserverordnung entspricht. Das ist ein Unterschied, der in der öffentlichen Wahrnehmung regelmäßig verschwimmt.
Eine wichtige Einordnung der Quelle
Bekannt wurde dieses Urteil im Rahmen dieser Recherche über eine Seite der Mineralwasserbranche, die ein offenkundiges kommerzielles Interesse daran hat, die Werbeaussage zugunsten von Leitungswasser zu entkräften. Das schmälert die Bedeutung des Urteils selbst nicht – ein Gerichtsurteil bleibt unabhängig überprüfbar, unabhängig davon, wer darüber berichtet. Es bedeutet aber, dass die begleitende Interpretation dieser Quelle, etwa vergleichende Aussagen zur Kontrollhäufigkeit bei Mineralwasser, mit derselben Vorsicht zu behandeln ist wie jede andere Quelle mit erkennbarem wirtschaftlichem Interesse.
Was das bedeutet
Eine über Wochen entwickelte, mehrfach präzisierte und korrigierte eigene Argumentation trifft sich am Ende mit einer bereits 2020 ergangenen, unabhängigen gerichtlichen Entscheidung. Das ist keine zufällige Übereinstimmung zweier Meinungen. Es zeigt, dass die hier dokumentierte Kritik nicht auf einer besonders kritischen Interpretation beruht, sondern auf einer Beobachtung, die bereits ein Gericht in aller Deutlichkeit bestätigt hat: Der Satz, mit dem sich deutsches Trinkwasser so gerne selbst beschreibt, hält einer rechtlichen Prüfung nicht stand.