Was die Trinkwasserwarnung tatsächlich beinhalten muss
Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die den Mindestinhalt einer Trinkwasserwarnung festlegt – selbst die behördlichen Ausführungshinweise sind ausdrücklich nicht rechtsverbindlich. Zusammen mit einer nie erklärten Rollenverteilung zwischen Gesundheitsamt, Gemeinde und Wasserversorger entsteht ein System, in dem sich am Ende niemand eindeutig zuständig fühlen muss.