n-tv-Beitrag über Trinkwasser im Faktencheck:

Zehn offene Fragen

„Sehr sicher und gesund“ – welche Fragen ein n-tv-Beitrag über Trinkwasser offenlässt

Ein Ratgeberbeitrag von n-tv warnt zunächst vor Legionellen und Blei, erklärt zusätzliche Wasserfilter anschließend jedoch weitgehend für unnötig. Dabei werden die Wasserqualität im Versorgungsnetz und die individuelle Situation am einzelnen Zapfhahn kaum voneinander getrennt. Ich habe die Redaktion und Dr. Christoph Specht um eine fachliche Stellungnahme gebeten.

Am 2. August 2026 veröffentlichte n-tv den Ratgeberbeitrag „Gefahren im Trinkwasser? Wann Filter eher schaden“ mit dem Mediziner Dr. Christoph Specht.

Die zentrale Botschaft des Beitrags lautet: Leitungswasser in Deutschland sei sehr sicher und gesund. Zusätzliche Wasserfilter seien aus medizinischer Sicht nicht notwendig und könnten bei mangelhafter Wartung sogar verkeimen.

Einige Aussagen des Beitrags enthalten einen richtigen Kern. Tischwasserfilter müssen hygienisch betrieben und ihre Kartuschen regelmäßig gewechselt werden. Hartes Wasser verursacht keine Verkalkung der Blutgefäße. Bleileitungen sind gesundheitsgefährdend und müssen grundsätzlich entfernt oder stillgelegt werden.

Das Problem liegt jedoch in der Auswahl, Verkürzung und Gewichtung der Informationen. Der Beitrag behandelt sehr unterschiedliche Versorgungssituationen, Gebäudeinstallationen, Personengruppen und Aufbereitungsverfahren, als ließen sie sich mit einer allgemeinen Empfehlung beurteilen.

Genau diese Pauschalierung halte ich für problematisch.

Warum ich mich an die Redaktion wende

Ich betreibe seit 2019 die unabhängige Informationsseite trinkwasserinfo.eu und beschäftige mich kontinuierlich mit der Qualität, Regulierung und Risikokommunikation rund um Trinkwasser in Deutschland.

Meine Arbeit basiert unter anderem auf der Auswertung von:

  • Trinkwasserverordnung und weiteren gesetzlichen Regelungen,
  • Veröffentlichungen von Umweltbundesamt, Robert Koch-Institut und Weltgesundheitsorganisation,
  • wissenschaftlicher Fachliteratur,
  • technischen Regelwerken,
  • behördlichen Empfehlungen,
  • gerichtlichen Entscheidungen.

Mein Anliegen ist weder eine grundsätzliche Kritik an Leitungswasser noch ein persönlicher Angriff auf Dr. Christoph Specht.

Mich beschäftigt vielmehr, dass in der öffentlichen Berichterstattung seit Jahren dieselben pauschalen Aussagen über Leitungswasser wiederholt werden. Diese Aussagen unterscheiden häufig nicht ausreichend zwischen der Qualität des Wassers im öffentlichen Versorgungsnetz und der tatsächlichen Wasserqualität am Zapfhahn eines einzelnen Gebäudes.

Gerade diese Unterscheidung ist jedoch wesentlich.

Zwischen Wasserwerk und Trinkwasserglas liegen je nach Gebäude:

  • das öffentliche Leitungsnetz,
  • die Hausanschlussleitung,
  • die Gebäudeinstallation,
  • mögliche alte oder nur teilweise erneuerte Rohrabschnitte,
  • Armaturen und Verbindungsteile,
  • Warmwassersysteme,
  • Stagnationsbereiche,
  • der konkrete Betriebs- und Sanierungszustand.

Eine hohe allgemeine Trinkwasserqualität im Versorgungsgebiet beantwortet deshalb noch nicht zuverlässig die Frage, welche Wasserqualität an jedem einzelnen Zapfhahn vorliegt.

Legionellen nach dem Urlaub: Der entscheidende Infektionsweg fehlt

Im n-tv-Beitrag wird erklärt, nach längerer Abwesenheit könne sich in stehendem Wasser eine Legionellengefahr entwickeln.

Stagnation kann tatsächlich die hygienischen Bedingungen in einer Trinkwasserinstallation beeinträchtigen. Die Darstellung bleibt jedoch unvollständig, weil sie den entscheidenden Infektionsweg nicht erklärt.

Nach Angaben des Robert Koch-Instituts erfolgt eine Legionelleninfektion in der Regel durch das Einatmen fein zerstäubter, legionellenhaltiger Wassertröpfchen. Typische Expositionssituationen entstehen beispielsweise beim Duschen. Das gewöhnliche Schlucken kontaminierten Wassers stellt dagegen keine typische Infektionsgefahr dar. Eine seltenere Übertragung ist durch versehentliches Einatmen beziehungsweise Aspirieren des Wassers möglich.

Entscheidend sind deshalb nicht lediglich „Wasser im Hahn“ und „Urlaub“, sondern unter anderem:

  • die Temperaturen im Warmwassersystem,
  • die technische Ausführung der Installation,
  • Biofilme und Ablagerungen,
  • selten genutzte Leitungsabschnitte,
  • unzureichende Zirkulation,
  • die Bildung und das Einatmen belasteter Aerosole.

Ohne diese Einordnung entsteht ein leicht verständliches, aber fachlich verzerrtes Bild: Nach dem Urlaub stehe im Wasserhahn eine unsichtbare Legionellengefahr bereit.

Bleileitungen: Verpflichtung bedeutet noch keine vollständige Umsetzung

Der Beitrag vermittelt den Eindruck, Bleileitungen seien seit Anfang 2026 vollständig verboten, müssten nun ausgetauscht werden und dürften deshalb bald weitgehend der Vergangenheit angehören.

Die rechtliche Lage ist differenzierter.

Nach § 17 Trinkwasserverordnung mussten vorhandene Trinkwasserleitungen und Teilstücke aus Blei grundsätzlich bis zum Ablauf des 12. Januar 2026 entfernt oder stillgelegt werden. Das Gesetz sieht jedoch Ausnahmen und Fristverlängerungen vor. Wurde ein Fachunternehmen rechtzeitig beauftragt, kann sich die Umsetzung wegen fehlender Kapazitäten verzögern. Unter bestimmten engen Voraussetzungen kann das Gesundheitsamt eine Frist sogar bis zum 12. Januar 2036 verlängern.

Zudem verpflichtet die Verordnung den Betreiber, die Entfernung oder Stilllegung nach Ablauf der jeweiligen Frist unaufgefordert gegenüber dem Gesundheitsamt nachzuweisen. Daraus folgt jedoch nicht, dass sämtliche Altbauten Deutschlands proaktiv auf noch vorhandene Bleileitungen untersucht werden.

Eine gesetzliche Pflicht ist nicht automatisch mit einer vollständig kontrollierten Umsetzung gleichzusetzen.

Hinzu kommt: Nicht nur sichtbare Leitungen innerhalb eines Gebäudes können relevant sein. Auch Teilstücke und ältere Hausanschlussleitungen können aus Blei bestehen. Das Umweltbundesamt weist darauf hin, dass früher sowohl Leitungen in Gebäuden als auch Leitungen zwischen dem öffentlichen Verteilungsnetz und dem Gebäude aus Blei hergestellt wurden.

Deshalb reicht die Feststellung, in einem alten Gebäude seien „inzwischen Kupfer- oder Kunststoffrohre drin“, nicht für eine belastbare Entwarnung. Entscheidend ist, ob tatsächlich die gesamte relevante Installation geprüft und erneuert wurde.

Die Zahl von 38.000 betroffenen Gebäuden braucht eine Einordnung

Im Beitrag ist von schätzungsweise rund 38.000 noch betroffenen Gebäuden beziehungsweise Bleileitungen die Rede.

Bei einer solchen Zahl stellen sich mehrere Fragen:

  • Was wurde genau gezählt oder geschätzt?
  • Gebäude, Wohnungen, Hausanschlüsse oder einzelne Leitungsabschnitte?
  • Auf welchem Datenstand beruht die Zahl?
  • Wie groß ist die statistische Unsicherheit?
  • Sind unbekannte oder nicht dokumentierte Teilstücke enthalten?
  • Sind Hausanschlussleitungen berücksichtigt?
  • Welche Rolle spielen andere bleihaltige Bauteile?

Eine Schätzung darf in einem Ratgeberbeitrag genannt werden. Sie darf jedoch nicht den Eindruck eines nahezu vollständigen Bestandswissens erzeugen, wenn die tatsächliche Datenlage unsicher ist.

Gerade bei verdeckt eingebauten Leitungen ist die Frage nicht nur, wie viele Bleileitungen bekannt sind, sondern auch, wie viele bislang gar nicht erkannt oder dokumentiert wurden.

„Blei kann schaden“ verharmlost die toxische Wirkung

Im Beitrag wird erklärt, Blei könne unter anderem Nierenschäden, Bluthochdruck und Entwicklungsstörungen bei Kindern verursachen.

Die genannten gesundheitlichen Folgen sind grundsätzlich zutreffend. Problematisch ist jedoch die sprachliche Einordnung.

Die Formulierung „kann Schäden auslösen“ klingt, als handele es sich vor allem um eine zufällige individuelle Reaktion: Manche Menschen seien betroffen, andere möglicherweise nicht.

Blei ist jedoch ein kumulatives Gift, das verschiedene Organsysteme schädigen kann. Die Weltgesundheitsorganisation erklärt, dass keine bekannte unbedenkliche Bleikonzentration im Blut existiert. Bereits niedrige Belastungen werden bei Kindern mit verminderter Intelligenzleistung, Lernproblemen und Verhaltensauffälligkeiten in Verbindung gebracht.

Besonders gefährdet sind:

  • Ungeborene,
  • Säuglinge,
  • Kleinkinder,
  • Kinder,
  • Schwangere und Frauen im gebärfähigen Alter.

Das Umweltbundesamt bezeichnet Wasser aus Bleirohren für Schwangere, Säuglinge und Kinder bis zum sechsten Lebensjahr grundsätzlich als ungeeignet.

Bei diesen Gruppen geht es nicht um die Frage, ob eine Bleibelastung vielleicht Folgen haben könnte. Es geht darum, eine vermeidbare Exposition möglichst vollständig zu verhindern.

„Im Zweifel abkochen“ ist keine allgemeine Schutzmaßnahme

Besonders kritisch ist die abschließende Empfehlung des Beitrags: Bei Verunreinigungen solle man die Hinweise des Gesundheitsamtes beachten und das Wasser „im Zweifel konsequent abkochen“.

Der erste Teil dieser Empfehlung ist richtig: Bei einer behördlichen Warnung müssen die konkreten Anordnungen des zuständigen Gesundheitsamtes beachtet werden.

Die pauschale Empfehlung zum Abkochen ist jedoch missverständlich.

Abkochen ist eine Desinfektionsmaßnahme bei bestimmten mikrobiologischen Gefährdungen. Auch das Umweltbundesamt beschreibt es als Sofortmaßnahme bei einer zu befürchtenden infektionshygienischen Gefährdung.

Abkochen entfernt jedoch keine gelösten chemischen Stoffe wie:

  • Blei,
  • Kupfer,
  • Nickel,
  • Nitrat,
  • PFAS,
  • Pestizidwirkstoffe und deren Abbauprodukte,
  • zahlreiche weitere chemische Verbindungen.

Bei nichtflüchtigen Stoffen verdampft beim Kochen hauptsächlich Wasser. Die Menge des Schadstoffs bleibt weitgehend zurück, sodass seine Konzentration im verbleibenden Wasser sogar geringfügig steigen kann.

Gerade nach einer Passage über Bleileitungen ist der Satz „im Zweifel konsequent abkochen“ deshalb besonders problematisch. Bei einer möglichen Bleibelastung empfiehlt das Umweltbundesamt nicht das Abkochen, sondern, das Wasser nicht zu trinken und nicht für die Zubereitung von Speisen zu verwenden.

Eine fachlich korrekte Empfehlung müsste lauten:

Bei einer behördlichen Warnung sind die konkret genannten Maßnahmen zu beachten. Abkochen hilft nur bei bestimmten mikrobiologischen Belastungen und ist keine Maßnahme gegen Schwermetalle oder andere chemische Verunreinigungen.

„Wasserfilter“ ist keine einheitliche Technik

Der Titel des Beitrags lautet: „Gefahren im Trinkwasser? Wann Filter eher schaden“.

Doch was ist mit „Filter“ eigentlich gemeint?

Im Beitrag werden insbesondere Tischwasserfilter und die mögliche Verkeimung bei einem verspäteten Kartuschenwechsel angesprochen. Daraus wird anschließend eine weitreichende Aussage über die medizinische Notwendigkeit zusätzlicher Wasserfiltration abgeleitet.

Dabei umfasst der Begriff „Wasserfilter“ völlig unterschiedliche Techniken und Anwendungszwecke, unter anderem:

  • einfache Partikelfilter,
  • Tischwasserfilter mit Ionenaustausch und Aktivkohle,
  • Aktivkohleblockfilter,
  • Enthärtungsanlagen,
  • Mikro- und Ultrafiltration,
  • Membranverfahren,
  • Umkehrosmoseanlagen,
  • Spezialfilter für bestimmte Stoffe,
  • technische Aufbereitungsanlagen für Eigenversorgungen.

Diese Systeme unterscheiden sich erheblich hinsichtlich:

  • der entfernten Stoffe,
  • ihrer Rückhaltewirkung,
  • ihrer hygienischen Anforderungen,
  • des Wartungsaufwands,
  • der Kosten,
  • des vorgesehenen Einsatzzwecks,
  • ihrer technischen Grenzen.

Aus dem möglichen Hygienerisiko eines schlecht gewarteten Tischwasserfilters lässt sich nicht ableiten, dass sämtliche Wasserfilter oder Aufbereitungsverfahren gleichermaßen unnötig oder problematisch sind.

Umgekehrt ist auch nicht jeder Filter für jedes Problem geeignet. Die Frage kann nur lauten:

Welcher konkrete Stoff oder welches hygienische Problem liegt vor, und welches Verfahren kann dieses Problem nachweislich und dauerhaft beherrschen?

Die Trinkwasserverordnung kennt selbst Situationen, in denen eine Aufbereitung erforderlich oder zulässig ist. Sie enthält eigene Vorschriften über Aufbereitungszwecke, Aufbereitungsstoffe, Desinfektionsverfahren und Pflichten zur Aufbereitung.

Eine pauschale Aussage, Filtern sei „aus medizinischer Sicht nicht notwendig“, wird dieser technischen und rechtlichen Realität nicht gerecht.

Das Wasserwerk ist nicht das einzelne Wohnhaus

Die amtliche Trinkwasserüberwachung belegt insgesamt eine hohe Qualität des Trinkwassers in Deutschland. Nach dem Bericht für die Jahre 2020 bis 2022 wurden die untersuchten mikrobiologischen und chemischen Anforderungen in den berichtspflichtigen Versorgungsgebieten bei mehr als 99 Prozent der Analysen eingehalten.

Diese Daten sind wichtig. Sie dürfen aber nicht falsch interpretiert werden.

Eine hohe Einhaltungsquote in großen Versorgungsgebieten bedeutet nicht:

  • dass jedes Gebäude dieselbe Installation besitzt,
  • dass jeder Hausanschluss bleifrei ist,
  • dass jede Armatur unbedenklich ist,
  • dass es keine Stagnation gibt,
  • dass jede Warmwasseranlage hygienisch korrekt betrieben wird,
  • dass an jedem Zapfhahn zu jedem Zeitpunkt dieselbe Wasserqualität vorliegt.

Das Umweltbundesamt formuliert selbst vorsichtiger und erklärt, Trinkwasser komme in Deutschland „fast überall in sehr guter Qualität am Hausanschluss an“.

Der Hausanschluss ist jedoch noch nicht das Trinkwasserglas.

Die Trinkwasserverordnung stellt deshalb auch Anforderungen an Planung, Errichtung, Instandhaltung und Betrieb der Wasserversorgungsanlagen. Diese müssen mindestens den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.

Die tatsächliche Qualität am Zapfhahn hängt somit nicht nur vom Wasserversorger, sondern auch von der individuellen Gebäudeinstallation ab.

Nicht jede Empfehlung passt zu jeder Zielgruppe

Ein weiterer wesentlicher Punkt fehlt im Beitrag nahezu vollständig: Nicht alle Menschen sind gegenüber Belastungen gleich empfindlich.

Eine Empfehlung für einen gesunden Erwachsenen lässt sich nicht automatisch übertragen auf:

  • Schwangere,
  • Ungeborene,
  • Säuglinge,
  • Kleinkinder,
  • ältere Menschen,
  • Menschen mit geschwächtem Immunsystem,
  • Personen mit bestimmten Vorerkrankungen.

Beim Thema Blei ist diese Differenzierung besonders offensichtlich. Schwangere, Ungeborene und kleine Kinder benötigen einen deutlich strengeren Schutz vor vermeidbarer Exposition.

Auch mikrobiologische Risiken können je nach gesundheitlicher Verfassung unterschiedlich relevant sein. Ein Beitrag, der eine einheitliche Entwarnung ausspricht, muss deshalb erklären, für wen diese Entwarnung gelten soll und unter welchen Voraussetzungen.

Vereinfachung darf nicht zu falscher Sicherheit führen

Ratgeberbeiträge müssen komplexe Themen verständlich darstellen. Niemand kann in wenigen Minuten sämtliche Aspekte des Trinkwasserrechts, der Gebäudetechnik, der Toxikologie und der Wasseraufbereitung erklären.

Begrenzte Sendezeit beantwortet jedoch nicht die entscheidende Frage:

Warum wurden gerade diese Aussagen ausgewählt und in dieser Weise gewichtet?

Der Beitrag findet Zeit für:

  • eine pauschale Aussage zur Sicherheit und Gesundheit von Leitungswasser,
  • die Behauptung einer nur geringen Schwermetallgefahr,
  • eine allgemeine Ablehnung zusätzlicher Filterung,
  • eine Warnung vor verkeimenden Filterkartuschen,
  • eine positive Verbindung zwischen kalkhaltigem Wasser und Osteoporosevorsorge.

Gleichzeitig fehlen wesentliche Einordnungen zu:

  • Gebäudeinstallation und Hausanschluss,
  • Übertragungsweg von Legionellen,
  • Unsicherheit der Bleileitungsschätzung,
  • Ausnahmen und Vollzug der Austauschpflicht,
  • unterschiedlichen Filterverfahren,
  • individuellen Risikogruppen,
  • Grenzen des Abkochens.

Das ist nicht nur eine unvermeidbare Vereinfachung. Die gewählte Verkürzung erzeugt eine bestimmte Gesamtbotschaft:

Leitungswasser ist grundsätzlich sicher und gesund; zusätzliche Aufbereitung ist grundsätzlich unnötig und möglicherweise schädlich.

Diese Botschaft ist in ihrer Pauschalität nicht durch die sehr unterschiedlichen realen Versorgungssituationen gedeckt.

Gerade ein Ratgeberformat sollte Verbraucher dabei unterstützen, Risiken richtig einzuordnen. Es ist kontraproduktiv, zunächst eine unscharf dargestellte Gefahr zu erzeugen und anschließend eine ebenso pauschale Entwarnung auszusprechen.

Meine Fragen an n-tv und Dr. Christoph Specht

Ich habe die n-tv-Redaktion und Dr. Christoph Specht um eine redaktionelle Stellungnahme zu folgenden Fragen gebeten:

Quellen für die allgemeine Sicherheits- und Gesundheitsaussage

Auf welche fachlichen Quellen stützt sich die Aussage, Leitungswasser sei in Deutschland „sehr sicher und gesund“ beziehungsweise eines der am strengsten kontrollierten Lebensmittel?

Wasserwerk und Qualität am Zapfhahn

Wie bewertet die Redaktion, dass die allgemeine Qualität des vom Wasserversorger bereitgestellten Trinkwassers im Beitrag weitgehend mit der Wasserqualität am einzelnen Zapfhahn gleichgesetzt wird, obwohl Hausanschluss, Gebäudeinstallation, Armaturen, Stagnation und Sanierungszustand von Gebäude zu Gebäude erheblich variieren können?

Legionellen und Infektionsweg

Warum wird bei länger stehendem Wasser nach einem Urlaub vor Legionellen gewarnt, ohne zu erläutern, dass das wesentliche Infektionsrisiko vor allem durch das Einatmen legionellenhaltiger Aerosole aus belasteten Warmwasserinstallationen entsteht?

Schätzung der Bleileitungen

Auf welche Quelle stützt sich die im Beitrag genannte Zahl von rund 38.000 noch vorhandenen Bleileitungen beziehungsweise betroffenen Gebäuden? Weshalb wurden die Unsicherheit dieser Schätzung sowie mögliche bleihaltige Hausanschlussleitungen, Teilstücke und Armaturen nicht eingeordnet?

Umsetzung der Austauschpflicht

Wie begründet die Redaktion den Eindruck, die Entfernung von Bleileitungen sei seit dem 12. Januar 2026 weitgehend abgeschlossen, obwohl Ausnahmen und Fristverlängerungen möglich sind und keine flächendeckende behördliche Kontrolle sämtlicher Altbauten erfolgt?

Gesundheitliche Wirkung von Blei

Weshalb wird die gesundheitliche Wirkung von Blei mit der Formulierung beschrieben, Blei „könne“ Schäden verursachen, ohne darauf hinzuweisen, dass nach Einschätzung der WHO kein sicherer Schwellenwert für eine Bleiexposition bekannt ist und insbesondere Ungeborene, Säuglinge und Kinder besonders gefährdet sind?

Pauschale Abkochempfehlung

Wie rechtfertigt die Redaktion die Empfehlung, Wasser bei Verunreinigungen „im Zweifel konsequent abzukochen“, obwohl Abkochen nur bei bestimmten mikrobiologischen Belastungen geeignet ist und gelöste chemische Stoffe wie Blei, Kupfer, Nickel, Nitrat, PFAS oder Pestizide nicht entfernt?

Pauschaler Begriff „Wasserfilter“

Warum verwendet der Beitrag den Begriff „Wasserfilter“ ohne Differenzierung zwischen technisch sehr unterschiedlichen Verfahren wie Tischwasserfiltern, Aktivkohlefiltern, Ionenaustauschern, Enthärtungsanlagen, Membranfiltern und Umkehrosmoseanlagen?

Übertragung der Risiken von Tischwasserfiltern

Auf welcher Grundlage werden mögliche hygienische Probleme unsachgemäß betriebener Tischwasserfilter auf Wasserfilter und häusliche Aufbereitungsverfahren insgesamt übertragen?

Unterschiedliche Risikogruppen

Warum berücksichtigt der Beitrag nicht, dass die Bewertung der Wasserqualität und einer möglichen Aufbereitung auch von der jeweiligen Zielgruppe abhängt, insbesondere bei Schwangeren, Ungeborenen, Säuglingen, Kleinkindern, älteren Menschen und immungeschwächten Personen?

Die Fragen richten sich ausdrücklich nicht auf die begrenzte Dauer des Beitrags, sondern auf die Auswahl und Gewichtung seiner Inhalte:

Nach welchen fachlichen Kriterien wurden relevante Unterschiede bei Gebäudeinstallationen, Zielgruppen und Filterverfahren weggelassen, während pauschale Aussagen zur Sicherheit von Leitungswasser und zur mangelnden Notwendigkeit von Wasserfiltern aufgenommen wurden?

Dokumentation der Stellungnahme

Ich werde die n-tv-Redaktion über diesen geplanten Artikel informieren und ihr Gelegenheit zu einer Stellungnahme geben.

Eine Antwort werde ich sachlich, vollständig im erforderlichen Zusammenhang und ohne sinnentstellende Verkürzung dokumentieren. Sollte bis zum gesetzten Termin keine Stellungnahme eingehen, wird auch dies transparent vermerkt.

Stand der Anfrage: [Datum der Versendung]

Erbetene Stellungnahme bis: [Datum]

Antwort der Redaktion: [wird nach Eingang ergänzt]

Vorläufiges Fazit

Leitungswasser in Deutschland besitzt im Allgemeinen eine hohe Qualität. Diese Feststellung ist jedoch kein Freibrief für pauschale Aussagen über jeden einzelnen Zapfhahn, jede Gebäudeinstallation und jede Verbrauchergruppe.

Ebenso wenig ist „Wasserfilter“ eine einheitliche Technik, deren Nutzen und Risiken sich mit einem einzigen Satz beurteilen lassen.

Gute Risikokommunikation muss unterscheiden:

  • zwischen Versorgungsnetz und Hausinstallation,
  • zwischen mikrobiologischen und chemischen Belastungen,
  • zwischen Tischwasserfiltern und anderen Aufbereitungsverfahren,
  • zwischen gesunden Erwachsenen und besonders schutzbedürftigen Menschen,
  • zwischen statistisch hoher allgemeiner Qualität und der konkreten Situation eines einzelnen Haushalts.

Ein Ratgeberbeitrag muss nicht jedes technische Detail erklären. Er darf aber keine Sicherheit vermitteln, die ohne Kenntnis des Gebäudes, der Installation und der betroffenen Menschen gar nicht zuverlässig beurteilt werden kann.

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