Behördendeutsch:

Eine Barriere für (fast) alle – aber nicht für alle gleich hoch

Eine überraschend demokratische Hürde

Wer eine Behörde anschreiben muss – etwa um eine Wasseruntersuchung anzufordern oder einen Kontaminationsverdacht zu melden –, trifft fast zwangsläufig auf Formulierungen wie „im Zuge unseres gemeinsamen Austausches“, „das Verfahren als abgeschlossen betrachten“ oder Verweise auf Paragrafen ohne Erklärung. Man könnte annehmen, dass diese Sprache vor allem Menschen mit geringerer Bildung oder ohne Behördenerfahrung überfordert.

Eine repräsentative Studie von Taxfix und den Sprachexpert:innen von Wortliga aus dem Jahr 2024 zeichnet ein anderes Bild: Gerade einmal vier Prozent der über 2.000 Befragten fanden Behördensprache verständlich. Über drei Viertel fühlten sich davon überfordert. Und – das ist der eigentlich bemerkenswerte Befund – interessanterweise zeigen sich kaum Unterschiede zwischen den soziodemografischen Merkmalen: Es ist egal, woher die Menschen kommen, wie viel sie verdienen, welchen Bildungsstand oder Alter oder Geschlecht sie haben. Amtliche Sprache ist demnach für praktisch alle eine große Schranke – nicht nur für vermeintlich „schwächere“ Gruppen.

Was das für die Praxis bedeutet – und was nicht

Diese Erkenntnis hat eine wichtige Konsequenz: Wer eine Behörde nicht versteht, muss sich dafür nicht schämen oder sich als besonders unwissend einordnen. Das Problem liegt am Text, nicht an der Leserin. Ein Viertel der Befragten hatte laut der Studie bereits konkrete finanzielle Nachteile durch schwer verständliche Behördensprache erlitten – ein Hinweis darauf, dass es sich nicht um ein abstraktes Ärgernis handelt, sondern um reale Folgen: verpasste Fristen, falsch ausgefüllte Formulare, nicht wahrgenommene Rechte.

Für den Trinkwasser-Kontext heißt das: Ein Schreiben wie das der Stadt Mainz zur Schillerschule – mit Verweisen auf „das Verfahren“, „Sonderprüfung“ und juristischen Einschränkungen zur Veröffentlichung – ist nicht deshalb schwer verständlich, weil die Leserin zu wenig gebildet wäre. Es ist so geschrieben, wie Behördenkommunikation in Deutschland überwiegend geschrieben wird – für praktisch jede Leserschaft eine Hürde.

Wo die Gleichheit endet

So wichtig dieser Befund ist, er beschreibt nur eine Dimension des Problems: die Verständlichkeit von komplizierter, aber grundsätzlich lesbarer deutscher Verwaltungssprache für Menschen, die Deutsch sprechen und lesen können. Für Menschen, die der deutschen Sprache in Wort und Schrift gar nicht mächtig sind, ist die Barriere keine höhere Stufe derselben Schwierigkeit, sondern eine andere Kategorie: Es geht nicht mehr darum, komplizierte Sätze zu entschlüsseln, sondern darum, überhaupt einen Zugang zum Inhalt zu finden – ohne Übersetzungshilfe durch Familienangehörige, Nachbarn oder soziale Einrichtungen ist ein Schreiben wie das oben genannte schlicht nicht zu bearbeiten.

Das bedeutet: Die eine Barriere (komplizierte Behördensprache) trifft praktisch alle gleich. Die andere, davon unabhängige Barriere (keine Deutschkenntnisse) trifft nur einen Teil der Bevölkerung – dafür aber mit voller Wucht, ohne die Möglichkeit, sich durch eigene Anstrengung durchzuarbeiten.

Warum das für Trinkwasserfragen besonders relevant ist

Der einzige Hebel, der im aktuellen System überhaupt etwas in Bewegung setzt, ist die eigene Anfrage – das haben wir an mehreren Fällen in diesem Blog gesehen. Eine Anfrage zu formulieren, eine Antwort zu verstehen, methodische Lücken zu erkennen und nachzuhaken, setzt aber genau die sprachliche Handlungsfähigkeit voraus, die für einen Teil der Bevölkerung strukturell erschwert oder verschlossen ist. Das ist kein Vorwurf an einzelne Behörden, die nun einmal in der etablierten Verwaltungssprache kommunizieren – es ist ein Hinweis darauf, dass der einzige funktionierende Schutzmechanismus (aktives Nachfragen) selbst ungleich verteilte Voraussetzungen hat.

Quelle: Taxfix / Wortliga, Repräsentative Studie zur Verständlichkeit von Behördensprache, Pressemitteilung 22.05.2024: https://taxfix.de/pm-behoerdensprache/

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