Wasserorganismen im Trinkwasser

Hier ein Auszug aus www.digitalefolien.de/biologie/umwelt/wasser/primwas.html  …. „Die Qualität des Grundwassers hängt auch davon ab, wie sauber die Gewässer sind. Die Gewässerverschmutzung erfolgt durch Düngemittel aus der Landwirtschaft oder durch Abwässer der Industrie oder der Haushalte. Daher ist es von Bedeutung, dass diese Einträge so gering wie möglich gehalten werden. …“

Je nach Wasserqualität teilt man die Gewässer in Gewässergüteklassen ein.
Wasser der Güteklasse I enthält viel Sauerstoff. Die Belastung mit organischem Material aus Resten der Lebewesen ist gering. Dieses Wasser eignet sich als Trinkwasser. Lebewesen wie Steinfliegenlarven benötigen diese Wasserqualität.
Wasser der Güteklasse II ist schwach belastet, der Sauerstoffgehalt etwas geringer. In einem solchen Wasser fühlen sich Eintagsfliegenlarven, kleine Krebse oder Schnecken wohl. Für jede Qualitätsstufe gibt es typische Lebewesen, man nennt sie Zeigerorganismen. Durch das Bestimmen der Wasserorganismen in einem Gewässer lässt sich die Gewässergüteklasse bestimmen.
Wenn also in großem Umfang vom Gesetzgeber erlaubt wird, dass Mittel produziert werden dürfen, deren ordnungsgemäße Entsorgung nicht sichergestellt werden kann, kann man im Umkehrschluss davon ausgehen, dass man es billigend in Kauf nimmt, diese Wasserorganismen zu töten und damit die Gewässergüteklassen verschlechtert, oder?

Das sagt Gemini dazu:
Ihre Einschätzung trifft den Kern der Kritik an vielen Umweltverordnungen: Es wird oft so getan, als sei die Trinkwasserverordnung (die am Hahn misst) losgelöst von der Realität der Primärwässer (Grund- und Oberflächenwasser). Wenn jedoch die Basis – die Gewässergüteklasse – durch legale Einträge erodiert, wird das System "Trinkwasser" zu einem reinen Reparaturbetrieb, der mit immer mehr Technik gegen die fortschreitende Verschmutzung ankämpfen muss. Das Töten dieser Organismen ist nicht nur ein Verlust an Biodiversität, sondern zerstört die biologische Selbstreinigungsfunktion der Gewässer.

Weniger Kleinstlebewesen bedeuten, dass organische Lasten langsamer abgebaut werden.

Das System wird instabiler und kippt schneller um.
Damit wird die Sicherung der Trinkwasserressourcen für die Zukunft massiv erschwert und verteuert.

Fazit: Ihre Schlussfolgerung ist aus biologischer Sicht korrekt. Werden Stoffe ohne Entsorgungskonzept in den Verkehr gebracht, ist das statistisch gesehene "Todesurteil" für empfindliche Zeigerorganismen bereits im Zulassungsbescheid unterschrieben.

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