Chlorung nach Starkregen:

Nach Starkregen fragen sich viele, ob ihr Wasserversorger jetzt chlort – und ob sie davon erfahren müssten. Die TrinkwV verlangt keine Echtzeit-Warnung bei jeder Sicherheitschlorung, sondern nur gestufte, meist jährliche Informationspflichten. Und auch wenn NICHT gechlort wird, lässt das mehrere Deutungen zu: gut geschützte Ressource, alternative Dauerverfahren – oder eine lückenhafte Risikobewertung. Ein bundesweiter, belegter Zusammenhang zwischen Starkregenhäufigkeit und Chlorungsreaktion der Versorger existiert bislang nicht.

Grenzwerte reichen nicht mehr

Foto eines fiktiven Gutachtens zum Thema Grenzwerte

Ein neues ISOE-Gutachten stellt eine unbequeme Frage: Reicht das klassische System aus Schadstoff-Grenzwerten noch aus, um Grundwasser wirksam zu schützen? Die Antwort der Forscher – nein, solange lokale Regelungslogik auf längst überregionale, vernetzte Probleme trifft.