Bei der Modernisierung von Altbauten oder dem Umbau von Nutzräumen passiert es häufig geräuschlos: Eine alte Spüle wird entfernt, eine Dusche zurückgebaut oder ein Waschbecken stillgelegt. Wird das dazugehörige Rohr jedoch bloß am Ende mit einer Kappe verschlossen, entsteht eine sogenannte Totleitung. Was viele Gebäudeeigentümer nicht ahnen: Solche inaktiven Leitungsabschnitte entwickeln sich innerhalb kürzester Zeit zu tickenden hygienischen Zeitbomben für das gesamte Trinkwassernetz eines Gebäudes.
Was ist eine Totleitung?
Als Totleitung (oder Stagnationsleitung) wird ein Rohrstrang bezeichnet, der weiterhin mit dem aktiven Trinkwassernetz verbunden ist, aber nicht mehr regelmäßig durchströmt wird. Trinkwasser ist kein steriles Produkt, sondern ein natur belassenes Lebensmittel, das stets eine geringe, völlig unbedenkliche Menge an Mikroorganismen enthält. Solange das Wasser fließt und regelmäßig ausgetauscht wird, bleibt dieser Zustand stabil.
Sobald das Wasser in einem abgeklemmten Rohrstrang jedoch steht, ändert sich die Biologie schlagartig.
Warum Stagnation das Trinkwasser vergiften kann
In einer Totleitung kommen drei Faktoren zusammen, die das Keimwachstum massiv beschleunigen:
- Explosive Vermehrung von Bakterien: In stehendem Wasser erwärmt sich die Flüssigkeit in den Rohren schnell auf Raumtemperatur (20 bis 45 °C). Das ist das ideale Wachstumsklima für Krankheitserreger wie Legionellen oder Pseudomonas aeruginosa (Pfützenkeime).
- Biofilmbildung und Rückverkeimung: An den Innenwänden des Rohrs bildet sich ein organischer Biofilm. Durch Druckschwankungen im Netz, Diffusion oder Turbulenzen beim Aufdrehen benachbarter Wasserhähne spülen die gefährlichen Keime aus der Totleitung zurück in die Hauptleitung. So wird das Wasser im gesamten Gebäude kontaminiert.
- Anreicherung von Schwermetallen: Steht Wasser über Wochen oder Monate in Kontakt mit metallischen Rohrwandungen, lösen sich vermehrt Schwermetalle wie Kupfer, Nickel oder Blei aus dem Material und reichern sich lokal in hoher Konzentration an.
Die Rechtslage in Deutschland: Abklemmen reicht nicht!
In Deutschland regeln die DIN EN 806, die DIN 1988-200 sowie das DVGW-Arbeitsblatt W 551 den Betrieb von Trinkwasserinstallationen präzise. Die Vorgaben des Gesetzgebers und der Fachverbände sind eindeutig:
- Trennung am Abzweig: Das bloße Zudrehen eines Ventils oder das Eindrehen eines Blindstopfens am Ende einer Leitung ist unzulässig. Wird eine Zapfstelle zurückgebaut, muss die Leitung unmittelbar am T-Stück der durchströmten Hauptleitung getrennt werden.
- Stagnationsgrenze von 7 Tagen: Abschnitte, die länger als eine Woche nicht genutzt werden, gelten als stagnierend. Nach spätestens vier Monaten Nichtnutzung schreibt das Regelwerk die physische Trennung von der Versorgungsleitung zwingend vor.
- Haftung der Betreiber: Nach der deutschen Trinkwasserverordnung (TrinkwV) sind Vermieter, Arbeitgeber und Betreiber öffentlicher Gebäude verpflichtet, eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit auszuschließen. Wird bei einer Beprobung eine Grenzwertüberschreitung an Legionellen festgestellt, fordert das Gesundheitsamt im Rahmen einer Gefährdungsanalyse meist zuerst das Aufspüren und Beseitigen verdeckter Totstränge.
Fazit: Regelmäßige Kontrollen schützen die Gesundheit
Totleitungen gehören bei Keimproblemen in Altbauten und Sonderbauten zu den Hauptursachen. Wer Umbaumaßnahmen plant, sollte Installateure ausdrücklich anweisen, ungenutzte Rohrabschnitte nicht nur abzuschneiden, sondern direkt an der Hauptleitung zurückzubauen. Nur so bleibt das Trinkwasser von der Erzeugung bis zur Zapfstelle frisch und hygienisch einwandfrei.