Coliforme Bakterien im Trinkwasser:

Was der Nachweis wirklich bedeutet

Ein Bakterium mit langer Geschichte als Warnsignal

Escherichia coli, kurz E. coli, ist eines der am längsten genutzten Warnsignale in der Trinkwasserüberwachung überhaupt. Bereits sieben Jahre nach seiner Entdeckung wurde das Bakterium 1892 als Anzeiger für fäkale Verunreinigungen von Trinkwasser vorgeschlagen – lange bevor es ein systematisches Prüfverfahren dafür gab. Erst 1904 entstanden die ersten Nachweisverfahren, 1975 folgte mit der ersten deutschen Trinkwasserverordnung ein verbindlicher Wert.

E. coli gehört selbst zur Gruppe der coliformen Bakterien, hat innerhalb dieser Gruppe aber eine Sonderrolle: Er kommt praktisch ausschließlich im Darm von Menschen und warmblütigen Tieren vor und kann sich außerhalb des Darms auch nicht wesentlich vermehren.

Warum der Nachweis so eindeutig ist

Genau diese enge Bindung an den Darm macht E. coli zu einem sehr präzisen Indikator. Der Nachweis von Escherichia coli zeigt eine Kontamination des Wassers mit Fäkalien an und gilt als Hinweis auf eine frische fäkale Verunreinigung – im Unterschied etwa zu Enterokokken, die aufgrund ihrer höheren Widerstandsfähigkeit auch noch länger zurückliegende Verunreinigungen oder eine unzureichende Desinfektion anzeigen können. Wo E. coli auftaucht, ist die Kontaminationsquelle in der Regel noch aktiv oder erst kürzlich entstanden.

Mit dem Nachweis muss außerdem immer gerechnet werden, dass weitere fäkal ausgeschiedene Krankheitserreger im Wasser vorhanden sind. Da manche E.-coli-Stämme – etwa EHEC-Varianten – bereits in sehr niedrigen Konzentrationen Infektionen auslösen können, wird beim Nachweis grundsätzlich von einer Gefährdung der menschlichen Gesundheit ausgegangen.

Der Grenzwert und die Konsequenz

Wie bei den übrigen mikrobiologischen Indikatorparametern gilt für E. coli ein Grenzwert von 0 KBE pro 100 ml Trinkwasser – der Keim darf schlicht nicht nachweisbar sein. Wird er dennoch gefunden, ordnet das Gesundheitsamt in der Regel unverzüglich ein Abkochgebot an, meist begleitet von einer Desinfektion des betroffenen Netzabschnitts und einer Suche nach der Kontaminationsquelle (undichte Rohre, defekte Kläranlagentechnik, eingedrungenes Abwasser).

Was ein E.-coli-Nachweis von einem reinen Coliformen-Befund unterscheidet

Was ein E.-coli-Nachweis von einem reinen Coliformen-Befund unterscheidet

Wird bei einer Untersuchung ausschließlich eine erhöhte Zahl „sonstiger“ coliformer Bakterien ohne E. coli gefunden, lässt das zwei grundsätzlich unterschiedliche Erklärungen offen, die gleichrangig in Betracht gezogen werden müssen:

Es kann sich um eine vergleichsweise harmlose Umweltquelle handeln, etwa Biofilme in gummierten Armaturen.

Es kann aber ebenso gut ein früher Hinweis auf einen beginnenden oder bereits bestehenden systemischen Fehler im Leitungsnetz sein (undichte Stelle, mangelhafte Desinfektion, Biofilmbildung mit Anschlussfähigkeit für weitere Erreger), bei dem ein E.-coli-Nachweis schlicht noch aussteht.

Welche der beiden Erklärungen zutrifft, lässt sich ohne weitere Untersuchung (Nachbeprobung, Herkunftsanalyse) nicht bestimmen. Deshalb gilt unabhängig von der vermuteten Ursache: Laut Umweltbundesamt erfordert jede Nichteinhaltung des Parameters coliforme Bakterien ein unverzügliches und konsequentes Handeln von Gesundheitsamt und Betreiber – die Möglichkeit einer harmlosen Erklärung entbindet nicht von dieser Pflicht und rechtfertigt kein Abwarten. Kommt zusätzlich ein E.-coli-Nachweis hinzu, verengt sich diese Offenheit: E. coli ist ein direkter, spezifischer Beleg für eine tatsächliche fäkale Quelle und schließt die rein umweltbedingte Erklärung aus.

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