Wer wurde für 16 Tonnen Quecksilber verurteilt?
Die Antwort ist so kurz wie erschütternd: Niemand.
Obwohl die Staatsanwaltschaft Frankfurt jahrelang wegen schwerer Umweltkriminalität und Gefährdung der Gesundheit ermittelte, blieb die Anklagebank am Ende leer. Das juristische Versagen lässt sich in drei Akten zusammenfassen:
- Das bittere Ende der Verantwortlichen
- Die juristische Bilanz von Elwenn & Frankenbach ist kein Triumph des Rechtsstaats, sondern eine Fußnote der Geschichte:
- Der Tod vor dem Urteil: Einer der beiden Hauptverantwortlichen verstarb tatsächlich, bevor er für die Taten voll zur Rechenschaft gezogen werden konnte. Damit endete das Verfahren gegen ihn biologisch, bevor es juristisch zum Abschluss kam.
- Die Bewährungsstrafe: Der andere Partner kam mit einer Bewährungsstrafe davon. In der Welt der Paragrafen wurde sein Handeln zwar als kriminell eingestuft, aber die Strafe war so milde, dass er keinen einzigen Tag hinter Gittern verbringen musste.
- Der Kontrast: Während einer der Verantwortlichen seine Freiheit auf Bewährung genoss, blieben die Arbeiter mit ihren chronischen Quecksilbervergiftungen allein. Viele von ihnen starben frühzeitig an Nierenversagen oder Lungenschäden – für sie gab es keine „Bewährung“.t am Ende gegen das Gesetz.
Mein Fazit: In der Akte Elwenn & Frankenbach findet man viele Messwerte, viele Gutachten und viele Unterschriften unter fragwürdigen Verträgen – aber kein einziges rechtskräftiges Urteil gegen die Verursacher. Die Einzigen, die lebenslänglich ‚verurteilt‘ wurden, sind die Menschen, die das Gift heute noch im Grundwasser unter ihren Füßen haben. Das ist die traurige Realität unserer Rechtsstaatlichkeit bei Umweltverbrechen.