Wie man Giftmüll „legalisiert“
Die Grenzwert-Falle: Warum Ihr Wasser offiziell „sauber“ bleibt
Haben Sie sich schon einmal gefragt, warum 16 Tonnen Quecksilber im Boden von Frankfurt-Griesheim kein offizieller Notfall sind? Die Antwort liegt in der juristischen Trickkiste des Gesetzgebers. Es ist ein Spiel mit Definitionen, bei dem der Bürger immer den Kürzeren zieht.
Trick 1: Die rechtliche Trennung von Grundwasser und Trinkwasser Das ist der wichtigste Hebel. Für den Gesetzgeber ist das Wasser unter Griesheim kein „Trinkwasser“, sondern schlicht „Grundwasser“. Der Clou: Damit gelten die strengen Grenzwerte der Trinkwasserverordnung dort überhaupt nicht. Man lässt das Gift im Boden und sagt: „Dort wird ja kein Wasser zur Versorgung entnommen, also besteht keine Gefahr für die menschliche Gesundheit.“ Dass das Gift wandert und irgendwann irgendwo im Kreislauf landet, wird rechtlich ignoriert.
Trick 2: Das Prinzip der „Verhältnismäßigkeit“ Im Gesetz steht, dass eine Sanierung „verhältnismäßig“ sein muss. Das ist der Freibrief zum Nichtstun. Wenn eine Totalsanierung 45 Millionen Mark kostet, eine Asphaltdecke aber nur einen Bruchteil, erklärt man die billige Lösung für „verhältnismäßig“. Der Gesetzgeber erlaubt es den Behörden also offiziell, Geld über Gesundheit zu stellen – und nennt das dann „pflichtgemäßes Ermessen“.
Trick 3: Die Entlastung des Verursachers durch „Staatsverträge“ Der Fall Degussa zeigt es deutlich: Durch Verträge wie den „Fischer-Deal“ von 1993 entlässt der Staat Konzerne aus der Haftung. Sobald der Staat das Grundstück und das Risiko übernimmt, wird aus einer privaten Giftschuld eine öffentliche „Altlast“. Ab diesem Moment hat der Gesetzgeber alle Zeit der Welt. Man „beobachtet“ (Monitoring), statt zu handeln. Ein „Monitoring“ ist juristisch gesehen die billigste Form der Untätigkeit – man dokumentiert den Verfall, statt ihn zu stoppen.
Mein Fazit: Die Trickkiste ist gut gefüllt. Man definiert Gebiete zu „Nicht-Trinkwasser-Zonen“ um, man verschiebt Haftungen und man nutzt dehnbare Begriffe wie „Nachsorge“. Das Ziel ist immer das gleiche: Den Schein der Kontrolle zu wahren, ohne die Milliarden für eine echte Sanierung in die Hand nehmen zu müssen.
Was bedeutet das für Sie? Verlassen Sie sich nicht darauf, dass der Gesetzgeber Sie warnt. In seiner Logik ist eine Gefahr erst dann eine Gefahr, wenn sie einen Grenzwert am Zapfhahn reißt – und bis dahin ist der Weg in der bürokratischen Trickkiste sehr lang.