Der Pestizid-Summengrenzwert und seine stille Lücke

0,5 Mikrogramm wovon?

Ein einzelner Pestizid-Wirkstoff darf im Trinkwasser höchstens 0,1 Mikrogramm pro Liter betragen. Die Summe aller gefundenen Wirkstoffe darf 0,5 Mikrogramm pro Liter nicht überschreiten. Das klingt nach einem strengen, umfassenden Schutz. Ein genauerer Blick zeigt: Der Summengrenzwert misst nicht das, was man vermuten würde.

Was tatsächlich gezählt wird

278 verschiedene Wirkstoffe sind in Deutschland derzeit zugelassen, verteilt auf 1.112 einzelne Pflanzenschutzmittel. Man könnte annehmen, der Summengrenzwert von 0,5 Mikrogramm beziehe sich auf die Summe all dieser potenziell vorhandenen Stoffe.

Das ist nicht der Fall. Der Summengrenzwert bezieht sich ausschließlich auf die Substanzen, die bei einer konkreten Untersuchung tatsächlich getestet und gefunden wurden. Ein bayerisches Landesamt für Umwelt formuliert das in einem eigenen Merkblatt unmissverständlich: Überwacht werden müssen nur diejenigen Pflanzenschutzmittel, deren Vorhandensein in einer bestimmten Wasserversorgung als wahrscheinlich gilt.

Die Konsequenz

Kein Wasserversorger testet routinemäßig auf alle 278 möglichen Wirkstoffe. Jedes Versorgungsgebiet wählt eine begrenzte, als lokal relevant eingeschätzte Auswahl – oft nur eine Handvoll bis wenige Dutzend Substanzen. Der Summengrenzwert von 0,5 Mikrogramm ist damit die Summe dessen, wonach überhaupt gesucht wurde, nicht die Summe dessen, was theoretisch vorhanden sein könnte.

Ein Wasserwerk kann diesen Grenzwert also formal problemlos einhalten, während im selben Wasser Rückstände weiterer Wirkstoffe vorhanden sind, die schlicht nicht Teil der gewählten Testliste waren. Das Ergebnis „Grenzwert eingehalten“ beschreibt in diesem Fall nicht die Abwesenheit von Pestizidrückständen, sondern die Abwesenheit von Funden innerhalb eines selbst gewählten, begrenzten Suchradius.

Kein Einzelfall, sondern ein wiederkehrendes Muster

Genau dieselbe Struktur ist bereits von PFAS bekannt: Von geschätzt über 4.700 existierenden PFAS-Verbindungen lassen sich mit Standardverfahren nur 40 bis 70 routinemäßig nachweisen. Auch dort gilt: Ein eingehaltener Grenzwert bedeutet, dass die getesteten Stoffe unauffällig waren – nicht, dass keine anderen Stoffe der gleichen Gruppe vorhanden sein könnten.

Bei Pestiziden wiederholt sich dieses Prinzip mit einer noch größeren Zahlenkluft: 278 zugelassene Wirkstoffe, aber eine behördlich und versorgerseitig festgelegte, meist deutlich kleinere Testauswahl pro Versorgungsgebiet.

Was das bedeutet

Ein eingehaltener Summengrenzwert ist damit weniger eine Garantie als eine Aussage über die Grenzen der eigenen Suche. Wer sich beim Lesen einer Trinkwasseranalyse beruhigt zurücklehnt, weil „alle Pestizidwerte weit unter dem Grenzwert“ liegen, sollte sich eine einzige Frage stellen: Wonach wurde eigentlich gesucht – und wonach nicht?


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