Warum Behördensprache nicht verständlich sein muss
Über drei Viertel der Bevölkerung verstehen Behördendeutsch nicht – trotzdem gibt es dafür keinen Rechtsanspruch auf Verständlichkeit. Das deutsche Recht kennt „Barrierefreiheit“ fast ausschließlich als Behinderungsbegriff, nicht als allgemeinen Anspruch auf klare Sprache.