Eine Trinkwasserwarnung beginnt nicht mit der Verunreinigung, sondern erst mit ihrem Nachweis. Genau darin liegt das Problem. Bis eine Belastung entdeckt, bewertet und öffentlich kommuniziert wird, können Verbraucher das Wasser bereits getrunken, zum Zähneputzen, Kochen oder Duschen verwendet haben. Die Warnung sagt deshalb nur: Ab jetzt wissen wir von einem Problem. Sie sagt nicht automatisch, seit wann dieses Problem besteht.
Die zeitliche Lücke
Eine Wasserprobe ist immer nur eine Momentaufnahme. Sie zeigt, dass an einem bestimmten Ort zu einem bestimmten Zeitpunkt etwas nachgewiesen wurde. Sie kann aber häufig nicht sicher beantworten, wann die Belastung begonnen hat, wie lange sie schon bestand und wer zuvor exponiert war. Gleichzeitig treten Beschwerden oft erst Stunden oder Tage später auf. Wer dann Durchfall, Erbrechen oder andere Infektionszeichen bekommt, denkt möglicherweise an verdorbenes Essen, eine Ansteckung im Umfeld oder einen gewöhnlichen Magen-Darm-Infekt. An Trinkwasser wird oft gar nicht gedacht.
Die Trinkwasserverordnung verlangt zwar eine unverzügliche Information der betroffenen Verbraucher, wenn eine gesundheitliche Schädigung zu besorgen ist. Doch „unverzüglich“ bezieht sich auf den Zeitpunkt, an dem die Gefahr erkannt und bewertet wurde – nicht auf den Zeitpunkt, an dem die Verunreinigung tatsächlich begonnen hat. (gesetze-im-internet.de)
Der Zusammenhang ist schwer zu beweisen
Hinzu kommt, dass viele Erreger nicht ausschließlich über Trinkwasser übertragen werden. Sie können auch über Lebensmittel, Hände oder andere Umweltkontakte weitergegeben werden. Selbst wenn bei einem Patienten ein bestimmter Erreger nachgewiesen wird, beweist das deshalb noch nicht, dass das Trinkwasser die Quelle war.
Für einen belastbaren Zusammenhang müssten mehrere Dinge zusammenpassen: Erkrankungen müssten zeitlich und räumlich gehäuft auftreten, die Betroffenen müssten eine gemeinsame Exposition haben und möglichst derselbe Erreger müsste sowohl bei Erkrankten als auch im Wassersystem gefunden werden. Genau solche Schritte gehören zu einer epidemiologischen Ausbruchsuntersuchung. (who.int)
Im Alltag geschieht das bei einzelnen Erkrankungen jedoch selten. Viele Menschen gehen mit leichten Beschwerden gar nicht zum Arzt. Bei anderen wird keine Stuhlprobe genommen. Der Arzt kennt möglicherweise die Trinkwasserwarnung nicht. Und selbst wenn im Wasser coliforme Bakterien oder andere mikrobiologische Parameter nachgewiesen wurden, handelt es sich dabei nicht zwangsläufig um genau den Erreger, der beim Patienten eine Erkrankung verursacht hat.
Die Warnung kommt zu spät für die Beweiskette
Wird nach einem Befund gespült, desinfiziert oder gechlort, ist das zum Schutz der Bevölkerung notwendig. Gleichzeitig verändert sich dadurch aber die Situation, die man rückblickend untersuchen möchte. Spätere Proben können wieder unauffällig sein. Die ursprüngliche Belastung lässt sich dann nicht beliebig rekonstruieren.
Deshalb wäre die Aussage, eine Verbindung zwischen Trinkwasser und Erkrankungen könne niemals hergestellt werden, zu weitgehend. Bei größeren Ausbrüchen kann ein Zusammenhang durchaus epidemiologisch und mikrobiologisch belegt werden. Für den einzelnen Verbraucher ist der Nachweis aber häufig sehr schwierig, weil die entscheidende Beweiskette bereits Lücken hat, bevor überhaupt eine Warnung veröffentlicht wird.
Fazit
Eine Trinkwasserwarnung schützt, diejenigen, die von ihr erreicht werden, vor weiteren Expositionen. Sie beantwortet aber nicht automatisch die Frage, wer bereits vorher belastetes Wasser verwendet hat und ob eine spätere Erkrankung tatsächlich dadurch verursacht wurde.
Die entscheidende Aussage lautet deshalb:
Die Warnung beginnt heute. Die Exposition kann aber längst vorher stattgefunden haben.
Genau diese zeitliche Lücke macht trinkwasserbedingte Erkrankungen im Einzelfall häufig unsichtbar.
Quellen
Trinkwasserverordnung § 67 – zur Information betroffener Verbraucher.
WHO: Outbreak Investigation – zur epidemiologischen Untersuchung von Ausbrüchen.