Anzeigen erwünscht, Antwort nicht vorgesehen:
Eine Anzeige beim Gesundheitsamt setzt vielleicht etwas in Bewegung – doch die anzeigende Person erfährt so gut wie nie, was daraus wurde. Warum das Verwaltungsrecht Privatpersonen systematisch von der Nachverfolgung ihrer eigenen Hinweise ausschließt, und was das langfristig für die Bereitschaft bedeutet, überhaupt noch etwas zu melden.