Ausnahmegenehmigung für Wasserwerke:
Ein neuer Grenzwert gilt ab Stichtag – theoretisch. In der Praxis gewähren EU-Recht und Trinkwasserverordnung mehrjährige, teils bis 2036 reichende Übergangsfristen, weil Kommunen und Wasserwerke sich die sofortige Umsetzung schlicht nicht leisten können. Ein Blick auf eine Kostenfrage, die selten mitkommuniziert wird.