Trinkwasser-Chlorung

Die THM-Lüge am Zapfhahn

Das Landesamt schreibt, THMs „können“ entstehen. Fakt ist: Sie entstehen zwangsläufig, sobald Chlor mit organischen Stoffen reagiert. Da genau diese Stoffe (Keime) der Grund für die Chlorung sind, ist die Entstehung von Nebenprodukten wie Chloroform kein „Kann“, sondern ein chemisches „Muss“.

Die Zapfhahn-Illusion Besonders dreist: Das Gesundheitsamt darf THM-Konzentrationen bis 0,1 mg/l „am Zapfhahn des Verbrauchers“ zulassen. Doch Hand aufs Herz: Woher will das Amt diesen Wert kennen?

  • Die Realität: Gemessen wird im Wasserwerk oder an festen Netzpunkten.
  • Das Problem: Auf dem Weg durch kilometerlange Leitungen bis zu Ihrem Hahn reagiert das Chlor weiter. Die Konzentration am Ende der Leitung ist oft um ein Vielfaches höher als am Ausgang des Werks. Ein Wert „am Zapfhahn“ ist ohne Vor-Ort-Messung reine Spekulation.

Was bedeutet „zeitlich begrenzt“? In der Verordnung klingt „zeitlich begrenzt“ nach ein paar Tagen. In Gemeinden wie Gersthofen, Forbach oder Diedorf wird daraus jedoch eine Dauerchlorierung über Monate oder Jahre. Hier wird der Ausnahme-Zustand zur Normalität erklärt, während man den Bürgern erzählt, eine „geringfügige Überschreitung“ sei unbedenklich.

Mein Fazit: Die Wortwahl der Behörden dient der Beruhigung, nicht der Aufklärung. Solange „analytisch überwacht“ wird, ohne die veralteten Infrastrukturen zu sanieren, bleibt der Verbraucher das Versuchskaninchen für chemische Nebenprodukte.

Leave a Comment