Warum Ihr Test dem Vermieter egal ist

Viele Ratgeber empfehlen Mietern: „Lassen Sie das Wasser doch einfach selbst im Labor prüfen.“ Doch in der Realität ist das oft weggeworfenes Geld. Warum? Weil das System so gebaut ist, dass ein privater Test juristisch fast wertlos ist.

1. Das Argument der „falschen Probenahme“ Sobald Sie ein negatives Ergebnis präsentieren, wird der Eigentümer (oder dessen Anwalt) behaupten, Sie hätten die Probe falsch entnommen.

  • Es heißt dann: „Das Gefäß war unsauber“, „Das Wasser stand zu kurz“ oder „Sie haben die falsche Entnahmetechnik angewandt“.
  • Da Sie kein zertifizierter Probenehmer sind, wird Ihr Laborbefund als „reiner Orientierungswert“ abgetan, der keinerlei rechtliche Bindung hat.

2. Die Ablehnung der „Fremdanalyse“ Kein Eigentümer und keine Klinik-GmbH wird eine Sanierung einleiten, die Zehntausende Euro kostet, nur weil ein Mieter einen privaten Laborbericht vorlegt. Sie werden schlicht sagen: „Wir erkennen dieses Labor nicht an.“

  • Die Behörden (Gesundheitsämter) ziehen sich oft auf denselben Standpunkt zurück. Sie fordern eine amtlich angeordnete Prüfung – die sie aber selbst gar nicht anordnen wollen, solange kein „begründeter Verdacht“ vorliegt.
  • Die paradoxe Logik: Ihr privater Test gilt nicht als Beweis, aber ohne Beweis gibt es keine amtliche Prüfung. Ein perfekter Teufelskreis.

3. Kosten und Risiko bleiben bei Ihnen Wenn Sie den offiziellen Weg gehen wollen, müssten Sie einen zertifizierten Gutachter beauftragen, der die Probe unter Zeugen nimmt. Das kostet schnell mehrere Hundert Euro.

  • Viele Mieter, besonders einkommensschwache oder ältere Menschen, können sich das nicht leisten.
  • Und selbst dann: Der Vermieter kann den Zutritt zur zentralen Wasserversorgung im Keller verweigern, sodass der Gutachter gar nicht feststellen kann, ob das Blei aus der Hauszuleitung oder der Steigleitung kommt.

Fazit: Das Recht des Stärkeren

Dass Eigentümer private Tests ignorieren dürfen, ist der eigentliche Skandal. Es schützt nicht die Wasserqualität, sondern das Bankkonto der Immobilienbesitzer. Solange das Gesundheitsamt nicht verpflichtet wird, bei jedem privaten Verdacht sofort eine amtliche, kostenlose Gegenprüfung vorzunehmen, bleibt der Mieter auf dem Gift sitzen – oder muss teures Flaschenwasser schleppen, während er für „Trinkwasser“ Miete zahlt.

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