Ausgangslage
Das betreffende Schulgebäude wurde 1905 errichtet und laut Angabe auf der Schulwebsite in den Jahren 1995 bis 2001 „umfassend saniert“. Das ist die einzige öffentlich auffindbare Aussage zu dieser Sanierung – eine belastbare Quelle dafür, was konkret saniert wurde, existiert bislang nicht. Es ist öffentlich weder ein Sanierungsprotokoll noch eine Auflistung der einzelnen Gewerke oder ein Nachweis über einen etwaigen Leitungsaustausch auffindbar. Ob die Trinkwasserinstallation dabei überhaupt Teil der Maßnahme war, ist damit offen – „umfassend saniert“ kann ebenso gut Dach, Fenster oder Fassade meinen wie die Rohrleitungen.
Das macht eine Untersuchung auf Blei im Trinkwasser bei einem Gebäude dieses Baujahrs zu einer sinnvollen Vorsichtsmaßnahme – nicht zu einer gesetzlichen Pflicht. Eine routinemäßige Beprobungspflicht alter Schulgebäude auf Blei sieht die Trinkwasserverordnung nicht vor; eine Untersuchung wird in der Regel erst bei einem konkreten Verdachtsmoment oder auf Veranlassung des Gesundheitsamts bzw. des Eigentümers/Betreibers ausgelöst. Fachlich spricht dennoch einiges für Vorsicht: Bleileitungen und verzinkte Stahlrohre waren zur Bauzeit 1905 Stand der Technik, und selbst bei einer Sanierung im Zeitraum 1995–2001 waren bleihaltige Lötverbindungen an Kupferrohren noch nicht vollständig aus dem Verkehr gezogen.
Auf eine entsprechende Bürgeranfrage hin sagte die betreffende Behörde eine Laboruntersuchung zu.
Ablauf der Untersuchung
- Probenahme: 18.06.2026, 11:10–11:20 Uhr
- Probenehmer: städtisch beauftragt
- Labor: aus rechtlichen Gründen darf ich den Namen nicht nennen
- Prüfbericht: T-26-00649, datiert 30.06.2026
- Anzahl Proben: 3
Entnahmestellen und Ergebnisse dürfen nicht ohne Genehmigung des Labors publiziert werden.
Beurteilung des Labors: Die Trinkwasserprobe entspricht den Anforderungen der Trinkwasserverordnung.
Beurteilung der Stadt (Anschreiben): Eine gesundheitliche Gefährdung durch den Parameter Blei liege an den beprobten Entnahmestellen nachweislich nicht vor. Das Verfahren wurde damit als abgeschlossen betrachtet.
Kritische Einordnung
Die folgenden Punkte sind dokumentierte methodische Beobachtungen, keine Unterstellung gegenüber dem beauftragten Labor – dessen akkreditierte Analyse selbst wird hier nicht angezweifelt.
1. Entnahmestellen nicht repräsentativ für die Fragestellung Keine der drei Proben stammt von einer regulären Zapfstelle im historischen Hauptgebäude (z. B. Wasserhahn im Klassenzimmer oder Flur):
- Probe 01 (Hauseinführung) bildet primär die Qualität des städtischen Versorgungsnetzes ab, bevor das Wasser durch die gebäudeinterne, potenziell ältere Verrohrung läuft.
- Probe 02 (Sensor-Armatur) wird durch automatische Spülungen regelmäßig durchflossen, was Stagnation systematisch verhindert.
- Probe 03 (WC-Container) stammt aus einem Anbau, nicht aus der historischen Bausubstanz von 1905.
2. Keine Stagnationsprobe – fachlich eine sogenannte „Z-Probe“ Alle drei Proben wurden binnen zehn Minuten am Vormittag im laufenden Schulbetrieb entnommen, also aus bereits durchspültem Leitungswasser. Für eine belastbare Beurteilung nach Trinkwasserverordnung empfiehlt das Umweltbundesamt eine gestaffelte Stagnationsbeprobung (S-0/S-1) mit einer Stagnationszeit von mehreren Stunden. Eine Probenahme ohne kontrollierte Stagnation gilt in der einschlägigen Fachliteratur als „Zufallsprobe“ (Z-Probe) und wird ausdrücklich als nicht geeignet beschrieben, um die Einhaltung des Blei-Grenzwerts einer Trinkwasser-Installation zu belegen.
3. Sanierungshistorie ungeklärt Ob und in welchem Umfang im Zuge der Sanierung 1995–2001 die Trinkwasserleitungen im Hauptgebäude tatsächlich erneuert wurden, ist derzeit nicht dokumentiert bekannt.
⚠ Offene Punkte
- Antwort der Stadt auf die Nachfrage nach einer ergänzenden Stagnationsprobe an einer regulären Zapfstelle im Altbau steht noch aus.
- Auskunft zur Sanierungshistorie der Trinkwasserleitungen (1995–2001) steht noch aus.
Dieser Fallbericht wird aktualisiert, sobald eine Rückmeldung der zuständigen Behörde vorliegt.
Am 13.8.2026 habe ich eine Nachfrage gestellt, da auf meine Mail vom 01.08.2026 nicht reagiert wurde:
„… auf meine E-Mail vom 01.08.2026 bezüglich der methodischen Fragen zur Trinkwasseruntersuchung an der Schillerschule habe ich bisher leider keine Rückmeldung erhalten.
Mir ist an einer sachlichen und fachlich fundierten Klärung gelegen. Die vorliegenden Messergebnisse ziehen die Qualität der Laboranalyse nicht in Zweifel. Jedoch bleiben wesentliche Fragen zur Repräsentativität der Probenahme offen, da diese wesentlichen Einfluss auf die Aussagekraft der Ergebnisse haben:
- Probenahmebedingungen: Die Proben wurden am späten Vormittag während des laufenden Schulbetriebs entnommen. Ohne die Berücksichtigung einer Stagnationsprobe (S-0 nach mindestens vierstündiger Stagnation) lässt sich ein Bleieintrag aus eventuell vorhandenen Altleitungen oder historischen Lötstellen nicht zuverlässig beurteilen.
- Wahl der Entnahmestellen: Die bisherigen Beprobungen an der Hauseinführung, im WC-Container und an einer automatisch spülenden Sensor-Armatur bilden die tatsächliche Bausubstanz des Hauptgebäudes von 1905 nur unzureichend ab. Eine Probe an einer regulären, manuell genutzten Zapfstelle im Altbau steht noch aus.
- Dokumentation der Sanierung: Es fehlt weiterhin eine Bestätigung, in welchem Umfang die Leitungsführung im Hauptgebäude während der Sanierungsphase (1995–2001) erneuert wurde.
Da es sich um die gesundheitliche Unbedenklichkeit des Trinkwassers für die Schülerinnen und Schüler handelt, bitte ich Sie um eine kurze Stellungnahme zu diesen Punkten sowie um Mitteilung, ob eine ergänzende Stagnationsprobe an einer repräsentativen Zapfstelle im Hauptgebäude vorgesehen ist.
Ich bedanke mich für Ihre Mühe und sehe Ihrer Antwort bis zum 23.08.2026 entgegen. Sollten Sie keine der gewünschten Proben so entnehmen, wie es korrekt wäre, teilen Sie mir das bitte mit, damit ich den Fall abschließen kann.“
Quellen:
- Prüfbericht Projekt-Nr. T-26-00649, 30.06.2026 (soll auf Wunsch nicht veröffentlicht werden)
- UBA-Methodik zur gestaffelten Stagnationsbeprobung: https://www.tga-fachplaner.de/sanitaertechnik/uba-methodik-zur-beprobung-von-trinkwasser-installationen-neuer-blei-grenzwert
- Einordnung der Z-Probe: https://www.ingenieur.de/fachmedien/hlh/sanitaer-und-wasser/beurteilung-von-trinkwasser-installationen-anhand-von-wasseruntersuchungen/