Deutschland vs. Frankreich
Frankreich nimmt eine sehr eigenwillige Zwischenstellung ein: Bei Immobiliengeschäften gibt es zwar ein strenges, verpflichtendes Blei-Gutachten – dieses blendet das Trinkwasser aber weitgehend aus. An der Grundstücksgrenze verfolgt Frankreich wiederum ein ähnliches Koppelungsmodell wie Großbritannien.
Anbei die Aufschlüsselung der beiden Kernpunkte (Transparenz/Nachweispflicht beim Verkauf und Pflichten der Versorger an der Grundstücksgrenze) für Frankreich im Detail.
Punkt 1: Nachweispflicht beim Verkauf & Vermietung (Die „Diagnostik-Falle“)
In Frankreich existiert beim Immobilienverkauf und bei der Vermietung das sogenannte DDT (Dossier de Diagnostic Technique). Dieses Mängelgutachten muss dem Käufer oder Mieter zwingend vor Vertragsabschluss vorgelegt werden.
- Das Crep (Constat de Risque d’Exposition au Plomb):Teil des DDT ist eine verpflichtende Bleiprüfung für alle Gebäude, die vor dem 1. Januar 1949 erbaut wurden.
- Die Absurdität beim Trinkwasser:Dieses Gutachten misst ausschließlich den Bleigehalt in Wandfarben, Lacken und Putz (mittels Röntgenfluoreszenz-Messgeräten). Bleileitungen im Trinkwasser werden im Standard-DDT nicht untersucht und nicht beprobt.
- Die Informationspflicht:Der Verkäufer muss lediglich eine allgemeine Erklärung abgeben, ob ihm Mängel bekannt sind. Eine Messung des Trinkwassers auf Blei ist – genau wie in Deutschland – keine gesetzliche Pflicht für Privatverkäufer oder Vermieter.
- Mietrecht:Im Mietrecht gilt Wasser mit Bleiüberschreitungen zwar als Verstoß gegen die Kriterien einer „anständigen Wohnung“ (logement décent). Ohne dass der Mieter jedoch auf eigene Veranlassung eine Laboranalyse durchführt, gibt es keinen automatischen Prüfmechanismus.
Punkt 2: Dokumentationspflicht & Grundstücksgrenze (Versorger vs. Eigentümer)
Bei den Versorgungsleitungen unter der Straße (branchements publics) unterscheidet das französische Gesundheitsschutzgesetz (Code de la santé publique) sehr strikt zwischen dem öffentlichen und dem privaten Abschnitt.
- Ehrgeizige öffentliche Programme:Frankreich hat bereits ab Ende der 1990er Jahre massive staatliche Programme gestartet, um die öffentlichen Zuleitungen (branchements en plomb) der Kommunen und großen Versorger (wie Veolia, Suez oder Saur) auszutauschen. Die Versorger führen genaue Bilanzen über die Sanierungsquoten ihrer öffentlichen Hausanschlüsse, die an die regionalen Gesundheitsbehörden ARS (Agences Régionales de Santé) übermittelt werden.
- Transparenz der Trinkwasserqualität:Die Ergebnisse der behördlichen Trinkwasserkontrollen (inklusive Schwermetallanalysen) sind in Frankreich pro Gemeinde transparent und öffentlich über eine Datenbank des Gesundheitsministeriums (eaupotable.sante.gouv.fr) einsehbar. Sie zeigen jedoch nur Stichproben im Netz, nicht zwingend den Zustand der Rohrleitung im konkreten Haus.
- Das Koppelungs-Prinzip (Changement des branchements):In vielen französischen Kommunen gilt eine ähnliche Regelung wie in England: Wenn ein Eigentümer nachweist, dass er die privaten Bleileitungen auf seinem Grundstück (partie privée) erneuert hat, ist der öffentliche Wasserversorger verpflichtet, den öffentlichen Anschlusszahn bis zum Straßennetz ebenfalls bleifrei zu machen, sofern dieser noch aus Blei besteht.
Zusammenfassender Vergleich der drei Länder
| Parameter | Deutschland | Großbritannien (England) | Frankreich |
| Geltender Grenzwert | 0,010 mg/l (10 µg/l) | 10 µg/l | 10 µg/l |
| Trinkwasser-Bleitest bei Hauskauf | Nein. Keine Pflicht zur Beprobung oder Vorlage. | Ja (indirekt). Detaillierte Haftungsabfrage im TA6-Formular. | Nein. Blei-Gutachten (Crep) prüft nur Wandfarben, kein Wasser. |
| Öffentliches Leitungs-Kataster | Nicht zentral einsehbar; stadtwerkeabhängig. | Pflicht zur Kartierung & Auskunft gegenüber Bürgern. | Über regionale Gesundheitsbehörden (ARS) erfasst. |
| Koppelung bei Rohraustausch | Keine. Eigentümer und Stadtwerke agieren getrennt. | Strikt. Versorger muss öffentlichen Teil kostenlos nachziehen. | In vielen Kommunen. Versorger tauscht öffentlichen Anschluss bei privater Sanierung. |
Fazit
Frankreich hat zwar ein vorbildliches System zur Blei-Überprüfung bei Immobilien (Crep im DDT), beschränkt dieses jedoch kurioserweise fast ausschließlich auf alte Wandfarben. Bezüglich des Trinkwassers leidet Frankreich unter derselben Schwachstelle wie Deutschland: Der private Eigentümer wird nicht gezwungen, das Wasser vor Verkauf oder Vermietung im Labor testen zu lassen. Bei den Versorgungsleitungen unter der Straße ist der französische Staat durch die regionale Einbindung der Gesundheitsbehörden (ARS) und die Kooperation bei Anschlüssen hingegen strukturierter aufgestellt als deutsche Kommunen.