Bleitest an der Schillerschule Mainz-Weisenau


Ausgangslage

Das Schulgebäude der Schillerschule in Mainz-Weisenau wurde 1905 errichtet und laut Angabe auf der Schulwebsite in den Jahren 1995 bis 2001 „umfassend saniert“. Das ist die einzige öffentlich auffindbare Aussage zu dieser Sanierung – eine belastbare Quelle dafür, was konkret saniert wurde, existiert bislang nicht. Es ist öffentlich weder ein Sanierungsprotokoll noch eine Auflistung der einzelnen Gewerke oder ein Nachweis über einen etwaigen Leitungsaustausch auffindbar. Ob die Trinkwasserinstallation dabei überhaupt Teil der Maßnahme war, ist damit offen – „umfassend saniert“ kann ebenso gut Dach, Fenster oder Fassade meinen wie die Rohrleitungen.

Das macht eine Untersuchung auf Blei im Trinkwasser bei einem Gebäude dieses Baujahrs zu einer sinnvollen Vorsichtsmaßnahme – nicht zu einer gesetzlichen Pflicht. Eine routinemäßige Beprobungspflicht alter Schulgebäude auf Blei sieht die Trinkwasserverordnung nicht vor; eine Untersuchung wird in der Regel erst bei einem konkreten Verdachtsmoment oder auf Veranlassung des Gesundheitsamts bzw. des Eigentümers/Betreibers ausgelöst. Fachlich spricht dennoch einiges für Vorsicht: Bleileitungen und verzinkte Stahlrohre waren zur Bauzeit 1905 Stand der Technik, und selbst bei einer Sanierung im Zeitraum 1995–2001 waren bleihaltige Lötverbindungen an Kupferrohren noch nicht vollständig aus dem Verkehr gezogen.

Auf eine entsprechende Bürgeranfrage hin sagte die Stadt Mainz eine Laboruntersuchung zu.

Ablauf der Untersuchung

  • Probenahme: 18.06.2026, 11:10–11:20 Uhr
  • Probenehmer: städtisch beauftragt
  • Labor: Limbach Analytics GmbH / Arotop Laboratorien Mainz (DAkkS-akkreditiert)
  • Prüfbericht: T-26-00649, datiert 30.06.2026
  • Anzahl Proben: 3

Entnahmestellen und Ergebnisse

Proben-Nr.EntnahmeortBlei (mg/l)Grenzwert TrinkwV
01Hauptgebäude, Keller, Trinkwasserhauseinführung< 0,00005 (Bestimmungsgrenze)0,010 mg/l
02Hauptgebäude, Dachgeschoss, Sanitätsraum, Sensor-Armatur0,000410,010 mg/l
03WC-Container, Putzraum, Ausgussbecken0,000110,010 mg/l

Beurteilung des Labors: Die Trinkwasserprobe entspricht den Anforderungen der Trinkwasserverordnung.

Beurteilung der Stadt (Anschreiben): Eine gesundheitliche Gefährdung durch den Parameter Blei liege an den beprobten Entnahmestellen nachweislich nicht vor. Das Verfahren wurde damit als abgeschlossen betrachtet.

Kritische Einordnung

Die folgenden Punkte sind dokumentierte methodische Beobachtungen, keine Unterstellung gegenüber dem beauftragten Labor – dessen akkreditierte Analyse selbst wird hier nicht angezweifelt.

1. Entnahmestellen nicht repräsentativ für die Fragestellung Keine der drei Proben stammt von einer regulären Zapfstelle im historischen Hauptgebäude (z. B. Wasserhahn im Klassenzimmer oder Flur):

  • Probe 01 (Hauseinführung) bildet primär die Qualität des städtischen Versorgungsnetzes ab, bevor das Wasser durch die gebäudeinterne, potenziell ältere Verrohrung läuft.
  • Probe 02 (Sensor-Armatur) wird durch automatische Spülungen regelmäßig durchflossen, was Stagnation systematisch verhindert.
  • Probe 03 (WC-Container) stammt aus einem Anbau, nicht aus der historischen Bausubstanz von 1905.

2. Keine Stagnationsprobe – fachlich eine sogenannte „Z-Probe“ Alle drei Proben wurden binnen zehn Minuten am Vormittag im laufenden Schulbetrieb entnommen, also aus bereits durchspültem Leitungswasser. Für eine belastbare Beurteilung nach Trinkwasserverordnung empfiehlt das Umweltbundesamt eine gestaffelte Stagnationsbeprobung (S-0/S-1) mit einer Stagnationszeit von mehreren Stunden. Eine Probenahme ohne kontrollierte Stagnation gilt in der einschlägigen Fachliteratur als „Zufallsprobe“ (Z-Probe) und wird ausdrücklich als nicht geeignet beschrieben, um die Einhaltung des Blei-Grenzwerts einer Trinkwasser-Installation zu belegen.

3. Sanierungshistorie ungeklärt Ob und in welchem Umfang im Zuge der Sanierung 1995–2001 die Trinkwasserleitungen im Hauptgebäude tatsächlich erneuert wurden, ist derzeit nicht dokumentiert bekannt.

⚠ Offene Punkte

  • Antwort der Stadt Mainz auf die Nachfrage nach einer ergänzenden Stagnationsprobe an einer regulären Zapfstelle im Altbau steht noch aus.
  • Auskunft zur Sanierungshistorie der Trinkwasserleitungen (1995–2001) steht noch aus.

Dieser Fallbericht wird aktualisiert, sobald eine Rückmeldung der Stadt Mainz vorliegt.


Quellen:

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