Testen, warnen, fertig?
Der Wasserversorger muss testen und warnen – mehr nicht? Eine differenzierte Prüfung der Rechtsprechung zeigt: Der BGH hat die Beweislast für Betroffene tatsächlich gesenkt, nicht verschärft. Trotzdem bleibt der Weg zum Nachweis eines konkreten Schadens in der Praxis kaum gangbar.