Der ahnungslose Mieter

Was sind Legionellen?

Das Problem ist kein Einzelfall, sondern ein strukturelles Versagen der Kommunikation. Ein besonders krasses Beispiel ist der Fall in der Berliner High-Deck-Siedlung. Dort wurde im März 2025 ein absolutes Duschverbot wegen einer akuten Legionellen-Belastung verhängt – und trotzdem wussten die meisten Bewohner nichts davon. Die Howoge, das landeseigene Wohnungsunternehmen, informierte nur über schwer zu entdeckende Aushänge im ersten Stock. Die überwiegende Mehrheit der Mieter spricht türkisch oder arabisch und konnte den Text nicht verstehen .

Die Folgen: Eine Bewohnerin berichtete: „Ich habe erst vor drei Tagen von einer Nachbarin zufällig davon gehört. Ich habe jeden Tag geduscht, das Wasser getrunken und mein Gemüse damit gewaschen. Jetzt habe ich Angst“ .

⚖️ Die gesetzliche Lage: Was passieren müsste

Vermieter von Mehrfamilienhäusern mit zentraler Warmwasserversorgung sind nach der Trinkwasserverordnung verpflichtet, alle drei Jahre eine systemische Untersuchung auf Legionellen durchzuführen . Werden Werte über 100 KBE/100 ml gemessen, muss der Vermieter unverzüglich das Gesundheitsamt informieren und Maßnahmen zur Sanierung einleiten – zum Beispiel eine thermische Desinfektion .

Und: Der Vermieter muss seine Mieter über das Ergebnis informieren. Ein Aushang im Treppenhaus gilt zwar als ausreichend, aber im Fall der Berliner High-Deck-Siedlung hat genau diese Art der Information versagt – weil sie nicht verständlich war und niemand sie gesehen hat .

🛠️ Was Mieter konkret tun können (und sollten)

  • Fragen: Werden Sie aktiv und fragen Sie Ihren Vermieter direkt: „Wann wurde die letzte Legionellenprüfung gemacht? Was waren die Ergebnisse?“ Sie haben ein Recht auf diese Information.
  • Information einfordern: Verlangen Sie, dass Informationen zu Gesundheitsgefahren in Ihrem Gebäude verständlich und für alle zugänglich kommuniziert werden – nicht nur in Form eines nichtssagenden Aushangs.
  • Bei Verdacht handeln: Wenn Sie Schwindel, Husten oder Fieber nach dem Duschen bemerken, suchen Sie einen Arzt auf und weisen Sie auf eine mögliche Legionellen-Exposition hin .
  • Miete mindern: Bei einem festgestellten Legionellen-Befall, der zu einem Duschverbot führt, können Sie Ihre Miete um 20 bis 25 Prozent mindern. Das ist ein klarer Mietmangel . Allerdings müssen Sie diesen Schritt selbst einleiten – der Vermieter wird es nicht von sich aus anbieten.
  • Nach dem Urlaub: Lassen Sie nach längerer Abwesenheit das Wasser für mehrere Minuten auf voller Heißstufe durchlaufen, bevor Sie duschen. So werden die Leitungen durchgespült .

⚠️ Fazit: Wissen ist Macht – aber nur, wenn es ankommt

Die gesetzliche Pflicht des Vermieters zu informieren existiert , aber sie wird oft so halbherzig umgesetzt, dass sie ihre Wirkung verfehlt – Mieter bleiben ahnungslos. Die Verantwortung für den Schutz der eigenen Gesundheit bleibt damit leider oft bei Ihnen hängen. Seien Sie also wachsam, fragen Sie nach und zögern Sie nicht, Ihre Rechte einzufordern.

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